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Ersatzurlaub

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Wann haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub?

Nach dem Urlaubsgesetzhaben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken oder wenn Sie während Ihres Urlaubs von einer Krankheit getroffen werden.

Krankheit vor Urlaubsbeginn

In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, den geplanten Urlaub zu nehmen. Sie können den verbleibenden Urlaub nehmen, wenn Sie wieder gesund sind, und dann die Ersatztage in Anspruch nehmen, die Sie später für Ihre Krankheitstage erhalten.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, aber wenn Ihr Arbeitgeber es verlangt, muss er die Kosten selbst tragen.

Befolgen Sie diese Schritte:

  • Melden Sie sich wie gewohnt krank.
  • Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Urlaub absagen und zu einem anderen Zeitpunkt nehmen möchten.
  • Wenn Sie sich für eine Absage entscheiden, nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf, wenn Sie für arbeitsfähig erklärt werden.
  • Denken Sie daran, den Ersatzurlaub für die 1.-4. Urlaubswoche im selben Jahr für Urlaubszwecke und gemäß den regulären Urlaubsregelungen zu nehmen.

Krankheit während des Urlaubs

Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub mit den folgenden Regelungen:

  • Sie können Ersatzurlaub erst nach fünf Krankheitstagen erhalten
  • Sie müssen am ersten Krankheitstag krank melden
  • Sie müssen eine Bescheinigung mit einem (selbst bezahlten) ärztlichen Attest vorlegen.

Sie haben nicht das Recht, den verschobenen Urlaub in Bezug auf Ihre Rückkehr zur Arbeit zu nehmen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber stimmt zu.

Wenn Sie nicht rechtzeitig für arbeitsfähig erklärt werden, um während der Urlaubsperiode einen Ersatzurlaub zu nehmen, wird der Ersatzurlaub in den nächsten Urlaub übertragen.

Die Wartefrist von 5 Tagen

Die ersten fünf Krankheitstage während Ihres Urlaubs sind eine Wartefrist, müssen aber nicht fünf aufeinanderfolgende Tage sein.

Wenn Sie beispielsweise an den Tagen 2, 3, 4 und 5 Ihres Sommerurlaubs krank werden und dann an den Tagen 10 und 11 erneut krank sind, haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub ab Tag 6.

Anforderung für ein ärztliches Attest

Sie haben nur dann Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie krank sind. Daher müssen Sie sich so bald wie möglich krank melden.

Außerdem müssen Sie einen Arzt kontaktieren und ein ärztliches Attest einholen – und Sie müssen die Kosten selbst tragen.

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FAQ

Sie haben das Recht auf Ersatzurlaub, wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken oder wenn Sie während Ihres Urlaubs von Krankheit betroffen sind.
Es gibt keine feste Anforderung dafür, wie krank Sie sein müssen, um Anspruch auf Ersatzurlaub zu haben. Wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken, ist kein ärztliches Attest erforderlich. Wenn Sie jedoch während Ihres Urlaubs erkranken, müssen Sie die Erkrankung mit einem kostenpflichtigen ärztlichen Attest dokumentieren. Danach haben Sie nach fünf Krankheitstagen Anspruch auf Ersatzurlaub.
Ersatzurlaub (erstatningsferie) ist zusätzlicher bezahlter Urlaub, der gewährt wird, wenn ein Arbeitnehmer während eines geplanten Urlaubszeitraums erkrankt - als Ersatz für die durch Krankheit verlorenen Tage.
Der Arbeitnehmer muss die Krankheit am ersten Krankheitstag dem Arbeitgeber melden. Eine ärztliche Bescheinigung (lægeerklæring) kann erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber eine Dokumentation anfordert.