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Ausgleichsurlaub

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Wann haben Sie Anspruch auf Urlaubsersatz?

Nach dem Urlaubsgesetzhaben Sie Anspruch auf Urlaubsersatz, wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken oder wenn Sie während Ihres Urlaubs von Krankheit befallen werden.

Krankheit vor Beginn des Urlaubs

In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, den geplanten Urlaub zu nehmen. Sie können den verbleibenden Urlaub nehmen, wenn Sie wieder gesund sind, und dann die Ersatztage in Anspruch nehmen, die Sie später für Ihre Krankheitstage erhalten.

Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich, aber wenn Ihr Arbeitgeber diese anfordert, muss er diese selbst bezahlen.

Befolgen Sie diese Schritte:

  • Melden Sie sich wie üblich krank ab.
  • Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Urlaub absagen und ihn zu einem anderen Zeitpunkt nehmen möchten.
  • Wenn Sie sich für die Absage entscheiden, nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf, wenn Sie für arbeitsfähig erklärt werden.
  • Denken Sie daran, den Ersatzurlaub für die 1.-4. Urlaubswoche im gleichen Jahr zu Urlaubszwecken und gemäß den regulären Urlaubsregelungen in Anspruch zu nehmen.

Krankheit während des Urlaubs

Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub mit den folgenden Regeln:

  • Sie können den Ersatzurlaub erst nach fünf Krankheitstagen in Anspruch nehmen
  • Sie müssen sich am ersten Krankheitstag krank melden
  • Sie müssen eine Bescheinigung mit einer (selbst bezahlten) ärztlichen Bescheinigung vorlegen.

Sie haben nicht das Recht, den aufgeschobenen Urlaub in Bezug auf Ihre Rückkehr zur Arbeit zu nehmen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber stimmt zu.

Wenn Sie nicht rechtzeitig für arbeitsfähig erklärt werden, um einen Ersatzurlaub während des Urlaubszeitraums in Anspruch zu nehmen, wird der Ersatzurlaub in den nächsten Urlaub übertragen.

Die Wartefrist von 5 Tagen

Die ersten fünf Krankheitstage während Ihres Urlaubs sind eine Wartefrist, müssen aber nicht fünf aufeinanderfolgende Tage sein.

Wenn Sie beispielsweise an den Tagen 2, 3, 4 und 5 Ihres Sommerurlaubs krank werden und dann an den Tagen 10 und 11 erneut erkranken, haben Sie ab Tag 6 Anspruch auf Ersatzurlaub.

Erfordernis einer ärztlichen Bescheinigung

Sie haben nur dann Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitgeber informieren, dass Sie krank sind. Sie müssen sich daher so bald wie möglich krank melden.

Darüber hinaus müssen Sie einen Arzt aufsuchen und eine ärztliche Bescheinigung einholen – und Sie müssen diese selbst bezahlen.

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FAQ

Sie haben das Recht auf Ersatzurlaub, wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken oder wenn Sie während Ihres Urlaubs von Krankheit betroffen sind.
Es gibt keine feste Anforderung dafür, wie krank Sie sein müssen, um Anspruch auf Ersatzurlaub zu haben. Wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken, ist kein ärztliches Attest erforderlich. Wenn Sie jedoch während Ihres Urlaubs erkranken, müssen Sie die Erkrankung mit einem selbst bezahlten ärztlichen Attest dokumentieren. Danach haben Sie das Recht auf Ersatzurlaub nach fünf Krankheitstagen.
Ersatzurlaub (erstatningsferie) ist zusätzlicher bezahlter Urlaub, der gewährt wird, wenn ein Arbeitnehmer während eines geplanten Urlaubszeitraums erkrankt – um die durch Krankheit verlorenen Tage zu ersetzen.
Der Arbeitnehmer muss die Krankheit am ersten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber melden. Ein ärztliches Attest (lægeerklæring) kann erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber eine Dokumentation anfordert.