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Lohnsteuer

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Was ist Lohnsteuer?

In Dänemark MwSt.-registrierte Unternehmen müssen MwSt. zahlen. Die MwSt. beträgt in der Regel 25 % des Preises und wird an das Skattestyrelse gezahlt. (Dänische Steuerbehörde)

Allerdings unterliegen nicht alle Waren oder Dienstleistungen der MwSt. In anderen Fällen wird stattdessen eine andere Steuerart erhoben – eine Lohnsteuer.

Wie wird die Steuer bezahlt?

Die Steuer wird wie die Umsatzsteuer an den Staat gezahlt. Genauso wie umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Umsatzsteuermelden, müssen umsatzsteuerbefreite Unternehmen Konten führen, aus denen die Lohnsteuer berechnet wird.

Sie berechnen selbst den Steuerbetrag, den Sie dann der Steuerbehörde erklären und zahlen. Die Behörde muss Zugriff auf die Konten haben, um zu überprüfen, dass Sie den korrekten Betrag bezahlt haben.

Welche Unternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerfreie Dienstleistungen erbringt, sind Sie umsatzsteuerfrei und daher verpflichtet, Lohnsteuer zu zahlen.

Umsatzsteuerbefreite Unternehmen müssen eine Mindestbasis von 80.000 DKK pro Jahr haben, um die Lohnsteuer zu berechnen – ansonsten sind sie nicht verpflichtet, die Steuer zu zahlen.

Beispiele für umsatzsteuerfreie Dienstleistungen

  • Medizinische Dienstleistungen und Gesundheitsdienstleistungen von zugelassenen Fachleuten im Gesundheitswesen
  • Bildungsdienstleistungen von Bildungsbehörden anerkannten Institutionen
  • Finanzdienstleistungen wie Bankgebühren und Versicherungsprämien
  • Kultur- und künstlerische Dienstleistungen, einschließlich Bibliotheken, Museen und Theater

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Die Umsatzsteuer ist an die einzelnen Waren oder Dienstleistungen gebunden, die ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen verkauft. Bei der Lohnsteuer ist das anders. Sie ist stattdessen an die Löhne und den Gewinn des Unternehmens gebunden.

Der Betrag, den Sie zahlen müssen, hängt daher von der Art des Unternehmens und der Gesamtlohnsumme im Unternehmen ab. Dies umfasst Ihr Gehalt und andere Arbeitnehmerentschädigungen.

Vier Berechnungsmethoden

Die Steuer wird anhand eines Prozentsatzes berechnet. Die Steuerbehörde hat vier Berechnungsmethoden, die je nach Art des Unternehmens verwendet werden können.

Im Folgenden finden Sie Beispiele für die Methoden und den für jede geltenden Steuersatz.

Methode 1

Dies wird beispielsweise von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Hausmeisterdiensten verwendet. Hier wird der Lohnbetrag mit dem Steuersatz multipliziert. In 2022 und 2023 beträgt der Satz 6,37%.

Methode 2

Dies wird von Finanzunternehmen wie Banken und Sparkassen, Pensionsfonds, Hypothekarinstituten und Versicherungsunternehmen verwendet. Hier wird der Lohnbetrag mit dem Steuersatz multipliziert. In 2022 und 2023 beträgt der Satz 15,3%.

Methode 3

Dies wird von Unternehmen verwendet, die Zeitungen/Publikationen veröffentlichen und importieren oder die elektronische oder digitale Zeitungen veröffentlichen. Hier wird der Wert des Zeitungsverkaufs mit dem Steuersatz multipliziert. In 2022 und 2023 beträgt der Satz 3,54%.

Methode 4

Dies wird verwendet von:

  • Unternehmen im Gesundheitssektor (Ärzte, Zahnärzte, Optiker, Physiotherapeuten usw.)
  • Unternehmen, die persönliche Transportdienstleistungen in Dänemark erbringen
  • Bestatter und Bestattungsinstitute
  • Unternehmen, die umsatzsteuerfreie Bildungs- oder Kulturdienstleistungen verkaufen

 

Berechnet wie folgt: Lohnbetrag / – Steuerverlust oder Gewinn vor Finanzierungsposten) multipliziert mit dem Steuersatz. In 2022 und 2023 beträgt der Satz 4,12%.

Weitere Informationen zu den Methoden finden Sie auf der Website der Steuerbehörde.

Andere Regeln für Unternehmen ohne Arbeitnehmer

Wenn Sie Ihr Geschäft allein führen, können Sie dennoch verpflichtet sein, Lohnsteuer zu zahlen. Zum Beispiel, wenn Sie Waren verkaufen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Wenn Sie keine Arbeitnehmer haben, wird die Steuer auf der Grundlage des Gewinns Ihres Unternehmens berechnet.

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FAQ


Die Lohnsteuer ist eine Steuer, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen verkaufen, die nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterliegen. Dies gilt für Berufe wie Pädagogen und Ärzte, die umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen erbringen.
Sie müssen Lohnsteuer nur zahlen, wenn Ihre Steuerbemessungsgrundlage (der Betrag, auf dem die Steuer berechnet wird) 80.000 Kronen pro Jahr übersteigt. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, sich anzumelden oder Lohnsteuer zu zahlen, wenn die Steuerbemessungsgrundlage höchstens 80.000 Kronen pro Jahr beträgt.
Die Lohnsteuer wird normalerweise berechnet, indem die Steuerbemessungsgrundlage ermittelt und mit dem Steuersatz multipliziert wird, der von der dänischen Steuerbehörde (Skattestyrelsen) festgelegt wird. Das Berechnungsverfahren kann jedoch je nach Art des Unternehmens unterschiedlich sein.