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Mehrwertsteuervergütung

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Was ist eine Mehrwertsteuerrückerstattung?

Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerregistriertist, können Sie sich die Mehrwertsteuer erstatten lassen, die Sie in der EU gezahlt haben. Dies gilt für Ausgaben im Zusammenhang mit Geschäftsreisen oder Auslandsbesuchen, bei denen Sie einen Antrag stellen können, um die gesamte oder einen Teil Ihrer Mehrwertsteuer von dem Land zurückzuerhalten, in dem die Ausgabe entstanden ist.

Die Beantragung einer Mehrwertsteuervergütung in EU-Ländern erfolgt über die lokalen Steuerbehörden in jedem Land. In Dänemark erfolgt dies über das TastSelv Erhverv der Steuerverwaltung, die die Anwendung an das fragliche Land weiterleitet.

Beispiel für Ausgaben zur Mehrwertsteuervergütung

Sie können eine Mehrwertsteuervergütung für die meisten Ausgaben im Zusammenhang mit Geschäftsreisen und Auslandsbesuchen erhalten.

Hier ist eine Liste mit Ausgabenbeispielen:

  • Hotelaufenthalte und Unterkunft
  • Inlandsverkehr per Flugzeug, Taxi, Zug und Kraftstoff
  • Lebensmittel
  • Messebeteiligung

Denken Sie daran, Buchhaltung für die notwendigen Quittungen zu führen, um die Ausgaben zu dokumentieren.

Bedingungen für ausländische Mehrwertsteuervergütung

Um eine Mehrwertsteuervergütung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie dürfen im EU-Land, in dem Sie den Artikel oder die Dienstleistung gekauft haben, nicht als Mehrwertsteuer registriert sein.
  • Ihre Einkäufe müssen sich auf die steuerpflichtigen Tätigkeiten Ihres Unternehmens beziehen.
  • Es ist nur möglich, Mehrwertsteuern zu erhalten, die den Mindestbetrag in jedem EU-Land übersteigen. Den Schwellenwert finden Sie hier.
  • Ihr Antrag muss mindestens drei Monate – und höchstens ein Kalenderjahr – abdecken.
  • Die Frist für die Beantragung einer Rückerstattung beträgt 30. September des Jahres nach Ihrem Kauf des Artikels oder der Dienstleistung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Skattestyrelsen (Steuerbehörden).

Eine Zusammenarbeit, die den Prozess vereinfacht

Wie erwähnt, ist es auch möglich, andere die Anwendung für Ihre Organisation durchführen zu lassen. Bei Acubiz können wir Ihnen helfen, Ihre ausländische Mehrwertsteuer zurückzufordern. Dies tun wir durch eine Zusammenarbeit mit Cash Back, das Experten auf diesem Gebiet ist. Dies spart Ihnen Zeit und Geld.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Ihr Unternehmen viel Reiseaktivität hat, kann die Umsatzsteuererstattung im Ausland einen direkten und oft erheblichen Einfluss auf das Endergebnis haben. Allerdings ist die Umsatzsteuer im Ausland komplex, und es wird empfohlen, vor der Beantragung Beratung und Anleitung zu suchen. Wenn Sie mehr über die Umsatzsteuererstattung erfahren möchten, lesen Sie mehr über unsere Zusammenarbeit mit Cash Back.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie erfahren möchten, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, oder buchen Sie eine kostenlose Online-Demo, um mehr zu erfahren.

FAQ

Eine Umsatzsteuererstattung ist, wenn ein Unternehmen die gezahlte Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen (wie Hotelaufenthalte, Messeeintritte usw.) im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten im Ausland erstattet bekommt.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen können sich die in der EU gezahlte Umsatzsteuer für Geschäftsreisen oder Besuche im Ausland erstatten lassen.
Acubiz automatisiert den Prozess der Rückerstattung der Auslands-Mehrwertsteuer – erfasst die Dokumentation und bearbeitet den Antrag in Ihrem Namen.