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Kilometergeld

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Was ist Kilometergeld - und was ist Fahrkostenersatz?

Kilometergeld, Fahrgeld, Reisekostenersatz, Kilometerrückerstattung, Fahrkostenersatz oder Benzingeld.

Es gibt viele Bezeichnungen dafür, aber die Definition ist die gleiche:

Steuerfreie Vergütung wird auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer mit einem festen Satz pro Kilometer berechnet, um Kosten zu decken, wenn ein Mitarbeiter sein eigenes Auto (oder das eines Partners/einer Ehepartnerin) für berufliche Zwecke nutzt.

Deshalb wird es auch steuerfreies Fahrgeld genannt.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Fahrtkostenersatz oft als Fahrgeld oder Kilometerersatz genannt, der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Fahren mit dem eigenen Auto des Unternehmensabdeckt. Dies können Versicherungen, Wartung und Kraftstoff sein, auch Benzinzuschuss genannt.

Wenn Sie einen Firmenwagennutzen, können Sie keinen steuerfreien Fahrtkostenersatz erhalten – Sie müssen Ihr eigenes Auto fahren.

Fahrtkostenersatz ist nicht dasselbe wie Fahrtkosten-Abzug

Fahrtkostenersatz (oder Fahrgeld) ist nicht dasselbe wie Fahrtkosten-Abzug, werden aber oft verwechselt.

Während Fahrtkostenersatz auf Grundlage eines festen Satzes berechnet und mit Ihrem Gehalt gezahlt wird, ist der Fahrtkosten-Abzug ein Abzug, den Sie durch Ihre Jahressteuererklärung erhalten können, den SKAT von Ihrer Steuerzahlung abzieht.

Sie können entweder einen Abzug oder einen Zuschuss erhalten; Sie können nicht beide gleichzeitig erhalten.

Der aktuelle Satz für Fahrtkostenersatz

Der Buchhalter des Arbeitgebers muss den folgenden Fahrtkostenersatzsatz verwenden, wenn er verbuchen muss für die Kilometererstattung:

Kilometerersatzsatz

2024

2025

Privatauto oder Motorrad bis 20.000 km/Jahr

3,79 Kronen pro Kilometer

3,81 Kronen pro Kilometer

Fahren in einem Auto oder Motorrad über 20.000 km/Jahr

2,23 Kronen pro Kilometer

2,23 Kronen pro Kilometer

Die Zahlen stammen von der Website von Skattestyrelsen.

Die Grenze von 20.000 Kilometern gilt pro Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitnehmer Kilometererstattungen zu höheren Sätzen als in der Tabelle aufgeführt erhält, muss er auf den gesamten Betrag Steuern zahlen, es sei denn, der Teil, der die Sätze übersteigt, wird als ordentliches Einkommen besteuert.

Wenn der Arbeitnehmer Kilometererstattungen zu niedrigeren Sätzen erhält, bleibt die Erstattung steuerfrei.

Kilometerersatz gilt nicht für private Fahrten

Die Sätze für Kilometererstattung gelten nur für Fahrten im eigenen Auto im Zusammenhang mit den Aufgaben Ihres Unternehmens. Sie erhalten keinen Kilometerersatz für private Fahrten – auch wenn Sie mit dem Auto zur und von der Arbeit fahren.

Kontrolle über Fahrtenbuch

Um sicherzustellen, dass es sich nur um Dienstfahrten handelt, verlangt SKAT, dass vor der Zahlung des Kilometerersatzes an einen Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch geführt wird.

Unter anderem muss der Arbeitgeber überprüfen, dass die folgenden Informationen korrekt sind:

  • Datum mit Start- und Endzeit der Fahrt
  • Zweck der Fahrt (einschließlich Teilziele)
  • Anzahl der gefahrenen Kilometer
  • Berechnung nach anwendbaren Sätzen
  • Dass die Fahrt im eigenen Fahrzeug des Arbeitnehmers durchgeführt wird

 

Wenn die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt sind, ist die Fahrtkostenerstattung des Arbeitnehmers steuerpflichtiges A-Einkommen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer stattdessen einen Fahrtabzug erhalten.

Weitere Informationen zur Dokumentation und Kontrolle der Fahrtkostenerstattung finden Sie auf Skattestyrelsen's website.

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Es mag kompliziert klingen, zu verfolgen, wie viele Kilometer Sie gefahren sind. Aber mit einem digitalen Fahrtenbuch auf Ihrem Telefon, können Sie den Prozess rationalisieren und einen schnellen Weg zu einem korrekten Fahrtenbuch gewährleisten.

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FAQ

Kilometergeld bezieht sich auf die steuerfreie Entschädigung, die Mitarbeitern gewährt wird, die ihre eigenen Fahrzeuge für geschäftliche Zwecke nutzen. Sie wird basierend auf den gefahrenen Kilometern berechnet und verwendet einen festen Satz pro Kilometer.

Der Betrag, den Sie als Kilometergeld erhalten, hängt vom geltenden Satz ab, der von den Steuerbehörden festgelegt wird. Den aktuellen Satz finden Sie immer auf der Website der Steuerbehörden.
"Transportbeihilfe" ist ein anderer Begriff für Kilometergelder. Er ist gleichbedeutend mit Begriffen wie „kørepenge