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Privatwagen für geschäftliche Nutzung

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Wie funktioniert die Nutzung eines Privatwagens für geschäftliche Zwecke?

Die Nutzung eines Privatwagens für geschäftliche Zwecke gibt Arbeitnehmern die Flexibilität und Bequemlichkeit, arbeitsbezogene Aufgaben auszuführen.

Arbeitnehmer können sich mit ihrem Arbeitgeber einigen, ihr eigenes Auto anstelle eines company car vom Arbeitgeber bezahlt zu nutzen. Es kann praktisch sein, um spezifische Aufgaben wie Meetings oder Kundenbesuche durchzuführen.

Der Satz für die Nutzung Ihres Privatautos

Wenn Sie sich für arbeitsbedingte Fahrten in Ihrem eigenen Auto entscheiden, haben Sie Anspruch auf steuerfreie Kilometererstattung mit einem Satz für die Nutzung Ihres Autos (auch bekannt als Fahrtgebühren). Der Satz sollte nicht mit einem Fahrtabzugverwechselt werden.

Die folgenden Regeln gelten, bevor Sie Anspruch auf die Erstattung haben:

  • Das Auto muss auf den Namen des Arbeitnehmers registriert sein oder vom Arbeitnehmer privat geleast werden.
  • Wenn das Auto auf den Namen eines Ehegatten/Partners registriert ist, gilt es auch als eigenes Auto, wenn gemeinsame Finanzen vorhanden sind.

 

Wenn Sie sich ein Auto von einem Freund leihen, haben Sie keinen Anspruch auf steuerfreie Kilometererstattung.

Staatliche Sätze für die Nutzung Ihres Privatautos:

Der staatliche Satz für die Nutzung Ihres Autos wird auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer und des geltenden Satzes für die Nutzung Ihres Autos berechnet. 2023 erhöhten sich Fahrtabzug und Transportzuschlagsätze aufgrund eines erwarteten höheren Benzinpreises 2023 und steigender Energiepreise 2022.

Hier sind die Sätze für steuerfreie Kilometererstattung 2023:

Fahren bis zu 20.000 Kilometern 3,73 Kronen pro Kilometer
Fahren über 20.000 Kilometern 2,17 Kronen pro Kilometer
Fahren mit eigenem Fahrrad, Mopped, 45er-Mopped oder Elektroroller 0,61 Kronen pro Kilometer


Wenn mehr als die staatlichen Sätze für Kilometererstattung gezahlt werden, muss der Arbeitnehmer Steuern auf den gesamten Betrag zahlen. Die Steuer muss auch gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer einen festen Betrag unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer erhält.

Kontrolle der steuerfreien Kilometererstattung für arbeitsbedingte Fahrten

Ein Unternehmen muss eine Kontrolle in einem Fahrtenbuch über die Anzahl der gefahrenen Kilometer für geschäftliche Zwecke führen, damit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfreie Kilometererstattung zahlen kann.

Folgende Punkte müssen kontrolliert werden:

  • Zweck der Fahrt
  • Ziele und eventuell Unterziele der Fahrt
  • Datum
  • Gefahrene Kilometer
  • Berechnung nach den geltenden Sätzen
  • Dass die Fahrt in eigenem Fahrzeug des Arbeitnehmers erfolgt

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FAQ

Ja. Arbeitgeber können Arbeitnehmer für Geschäftsfahrten mit dem Privatwagen zum jährlich von Skatterådet festgelegten Standard-Kilometersatz erstatten – auf diese Erstattung fällt keine Einkommensteuer an.
Für die ersten 20.000 km Fahrtleistung für Geschäftszwecke pro Jahr gilt ein steuerfreier Satz von 3,79 DKK pro km (Satz 2024 – Satz 2026 bitte bei SKAT überprüfen). Ab 20.000 km gilt ein niedrigerer Satz
Ein Fahrtenbuch muss geführt werden, das Datum, Start- und Endadresse, geschäftlichen Zweck und Gesamtkilometer pro Fahrt aufzeichnet. Ein elektronisches GPS-gestütztes Fahrtenbuch ist die zuverlässigste Methode.