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Privatwagen für geschäftliche Nutzung

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Wie funktioniert die Nutzung eines Privatwagens für geschäftliche Zwecke?

Die Nutzung eines Privatwagens für geschäftliche Zwecke bietet Mitarbeitern Flexibilität und Komfort bei der Ausführung arbeitsbezogener Aufgaben.

Mitarbeiter können sich mit ihrem Arbeitgeber einigen, ihren eigenen Wagen statt eines Firmenwagens der vom Arbeitgeber bezahlt wird, zu nutzen. Dies kann praktisch sein, um spezifische Aufgaben wie Meetings oder Kundenbesuche durchzuführen.

Der Satz für die Nutzung Ihres Privatwagens

Wenn Sie sich für arbeitsbezogenes Fahren in Ihrem eigenen Auto entscheiden, haben Sie Anspruch auf steuerfreie Kilometerentschädigung mit einem Satz für die Nutzung Ihres Privatwagens (auch als Fahrgeldersatz bekannt). Der Satz sollte nicht mit einem Fahrtkosten-Abzugverwechselt werden.

Die folgenden Regeln gelten, bevor Sie Anspruch auf die Erstattung haben:

  • Das Auto muss auf den Namen des Arbeitnehmers registriert sein oder privat vom Arbeitnehmer geleast werden.
  • Wenn das Auto auf den Namen eines Ehepartners/Partners registriert ist, gilt es auch als sein eigenes Auto, wenn sie gemeinsame Finanzen haben.

 

Wenn Sie sich ein Auto von einem Freund leihen, haben Sie keinen Anspruch auf steuerfreie Kilometerentschädigung.

Staatliche Sätze für die Nutzung Ihres Privatwagens:

Der staatliche Satz für die Nutzung Ihres eigenen Autos wird auf der Grundlage der Anzahl der gefahrenen Kilometer und des geltenden Satzes für die Nutzung Ihres Privatwagens berechnet. Im Jahr 2023 erhöhten sich die Fahrtkosten-Abzüge und Fahrgeldersatz-Sätze aufgrund eines erwarteten höheren Benzinpreises 2023 und steigender Energiepreise 2022.

Hier sind die Sätze für steuerfreie Kilometerentschädigung in 2023:

Fahren bis zu 20.000 Kilometern 3,73 Kronen pro Kilometer
Fahren über 20.000 Kilometern 2,17 Kronen pro Kilometer
Fahren mit Ihrem eigenen Fahrrad, Mopped, 45er-Mopped oder Elektroscooter 0,61 Kronen pro Kilometer


Wenn mehr als die staatlichen Sätze für Kilometerentschädigung gezahlt werden, muss der Arbeitnehmer Steuern auf den gesamten Betrag zahlen. Die Steuer muss auch gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer einen festen Betrag unabhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer erhält.

Kontrolle der steuerfreien Kilometerentschädigung für arbeitsbezogenes Fahren

Ein Unternehmen muss die Kontrolle in einem Kilometerprotokoll über die Anzahl der für geschäftliche Zwecke gefahrenen Kilometer führen, damit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer steuerfreie Kilometerentschädigung zahlen kann.

Folgende Punkte müssen kontrolliert werden:

  • Zweck der Fahrt
  • Ziele und ggf. Teilziele der Fahrt
  • Datum
  • Gefahrene Kilometer
  • Berechnung nach den geltenden Sätzen
  • Dass die Fahrt mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers erfolgt ist

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FAQ

Ja. Arbeitgeber können Mitarbeiter für Geschäftsfahrten in einem privaten Auto zum jährlich von Skatterådet festgelegten standardmäßigen steuerfreien Kilometersatz erstatten – auf diese Erstattung ist keine Einkommensteuer fällig.
Für die ersten 20.000 km, die pro Jahr geschäftlich gefahren werden, gilt ein steuerfrei Satz von DKK 3,79 pro km (Satz 2024 - bitte 2026er Satz bei SKAT überprüfen). Ab 20.000 km gilt ein niedrigerer Satz
Ein Fahrtenbuch muss geführt werden, in dem das Datum, die Start- und Endadresse, der geschäftliche Zweck und die Gesamtkilometer pro Fahrt dokumentiert sind. Ein elektronisches GPS-gestütztes Fahrtenbuch ist die zuverlässigste Methode.