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Ausgleichsurlaub

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Wann haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub?

Gemäß dem Urlaubsgesetzhaben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken oder wenn Sie während Ihres Urlaubs von Krankheit heimgesucht werden.

Krankheit vor Urlaubsbeginn

In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, den geplanten Urlaub zu nehmen. Sie können den restlichen Urlaub nehmen, wenn Sie wieder gesund sind, und dann die Ersatztage in Anspruch nehmen, die Sie später für Ihre Krankheitstage erhalten.

Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, aber wenn Ihr Arbeitgeber dies verlangt, muss er dafür selbst aufkommen.

Befolgen Sie diese Schritte:

  • Melden Sie sich wie üblich krank.
  • Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Urlaub absagen und zu einem anderen Zeitpunkt nehmen möchten.
  • Wenn Sie sich für eine Absage entscheiden, nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf, wenn Sie für arbeitsfähig erklärt werden.
  • Denken Sie daran, den Ersatzurlaub für die 1.-4. Urlaubswoche im selben Jahr zu Urlaubszwecken und nach den regulären Urlaubsregelungen zu nehmen.

Krankheit während des Urlaubs

Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub nach den folgenden Regeln:

  • Sie können Ersatzurlaub erst nach fünf Krankheitstagen erhalten
  • Sie müssen sich am ersten Tag der Erkrankung krank melden
  • Sie müssen eine Bescheinigung mit einem (selbst bezahlten) ärztlichen Attest vorlegen.

Sie haben kein Recht, den aufgeschobenen Urlaub bezüglich Ihrer Rückkehr zur Arbeit zu nehmen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber stimmt zu.

Wenn Sie nicht rechtzeitig für arbeitsfähig erklärt werden, um während des Urlaubszeitraums Ersatzurlaub zu nehmen, wird der Ersatzurlaub in den nächsten Urlaub übertragen.

Die Wartefrist von 5 Tagen

Die ersten fünf Krankheitstage während Ihres Urlaubs sind eine Wartefrist, müssen aber keine fünf aufeinanderfolgenden Tage sein.

Wenn Sie beispielsweise an den Tagen 2, 3, 4 und 5 Ihres Sommerurlaubs erkranken und dann wieder an den Tagen 10 und 11 krank werden, haben Sie ab Tag 6 Anspruch auf Ersatzurlaub.

Erfordernis für ein ärztliches Attest

Sie haben nur Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie krank sind. Daher müssen Sie sich so bald wie relevant krank melden.

Darüber hinaus müssen Sie einen Arzt kontaktieren und ein ärztliches Attest einholen – und Sie müssen dafür selbst aufkommen.

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FAQ

Sie haben das Recht auf Ersatzurlaub, wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken oder wenn Sie während Ihres Urlaubs von einer Krankheit betroffen sind.
Es gibt keine feste Anforderung dafür, wie krank Sie sein müssen, um Anspruch auf Ersatzurlaub zu haben. Wenn Sie vor Beginn Ihres Urlaubs erkranken, ist kein ärztliches Attest erforderlich. Wenn Sie jedoch während Ihres Urlaubs erkranken, müssen Sie die Erkrankung mit einem selbst bezahlten ärztlichen Attest dokumentieren, nach dem Sie das Recht auf Ersatzurlaub nach fünf Krankheitstagen haben.
Replacement holiday (erstatningsferie) ist zusätzlicher bezahlter Urlaub, der einem Arbeitnehmer gewährt wird, wenn er während eines geplanten Urlaubszeitraums erkrankt - um die durch Krankheit verlorenen Tage zu ersetzen.
Der Arbeitnehmer muss die Krankheit am ersten Krankheitstag dem Arbeitgeber melden. Ein ärztliches Attest (lægeerklæring) kann erforderlich sein, wenn der Arbeitgeber eine Dokumentation anfordert.