Choose language

Mehrwertsteuergesetz

Content

Was ist Umsatzsteuerrecht?

Das Umsatzsteuerrecht ist eine Reihe von Regeln, die von der Umsatzsteuer registrierten dänischen Unternehmen eingehalten werden müssen. Mit anderen Worten umfasst es alle Bedingungen und Anforderungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuer – von der Umsatzsteuerpflicht eines Unternehmens bis hin zur Zahlung und Meldung der Umsatzsteuer.

Es ist daher wichtig zu verstehen, was Umsatzsteuer ist. Value Added Tax ist allgemein als Umsatzsteuer bekannt. Sie ist eine Steuergebühr, die zum Preis von Waren oder Dienstleistungen hinzugerechnet wird.

Die Staatssteuer beträgt zunächst 25% des Preises der Waren, kann aber auch 6% und 12% betragen. Dies hängt vom jeweiligen Produkt oder der jeweiligen Dienstleistung ab.

Wann gilt das MwSt-Gesetz für Ihr Unternehmen?

Wenn Sie ein MwSt-registriertes Unternehmen sind, müssen Sie das MwSt-Gesetz befolgen. Ihr Unternehmen muss sich für die MwSt anmelden, wenn Sie einen jährlichen Umsatz von mehr als 50.000 DKK haben. Dies ist die MwSt-Schwelle in Dänemark.

Sie sollten sich hierbei bewusst sein, dass Ihr Umsatz (wie viel Sie verkaufen) und nicht Ihr Gewinn (wie viel Sie verdient haben) darüber entscheidet, ob Sie sich für die MwSt anmelden müssen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie nicht warten sollten, sich für die MwSt anzumelden, bis Sie die goldene Marke von 50.000 DKK jährlichem Umsatz erreichen. Sie müssen Ihr Unternehmen für die MwSt anmelden, wenn Sie einen Umsatz von 50.000 DKK oder mehr in 12 Monaten erwarten.

Als MwSt-registriertes Unternehmen müssen Sie 25% auf Ihre Waren und Dienstleistungen aufschlagen. Gleichzeitig können Sie auch die MwSt auf das abziehen, was Sie für Ihr Unternehmen kaufen.

MwSt-Befreiung und MwSt-freie Dienstleistungen

Das MwSt-Gesetz hat auch Regeln für die MwSt-Befreiung. Es gibt MwSt-freie Unternehmen, die von der MwSt befreit sind. Für diese Unternehmen gilt stattdessen eine Lohnsteuer. Lohnsteuer ist eine Steuer, die auf Unternehmen erhoben wird, die MwSt-befreite Dienstleistungen verkaufen.

MwSt-befreite Unternehmen können sein:

  • Ärzte
  • Psychologen
  • Zahnärzte
  • Physiotherapeuten
  • Bestattungsunternehmen
  • Banken

MwSt-befreite Dienstleistungen können Folgendes umfassen:

  • Bestattungen
  • Flüge
  • Zugreisen
  • Taxifahrten
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen
  • Kulturelle Aktivitäten

Sie können jedoch ein MwSt-befreites Unternehmen sein und trotzdem MwSt-pflichtige Verkäufe tätigen. Dies kann zum Beispiel ein Physiotherapeut sein, der MwSt-befreite Behandlungen durchführt, aber MwSt-pflichtige Trainingsgeräte verkauft.

MwSt-Abrechnung - wie rechnen Sie die MwSt ab?

Sie müssen Ihre MwSt mit Skattestyrelsen (Dänische Steuerbehörde, ehemals SKAT) abrechnen. Um eine MwSt-Abrechnung mit ihnen durchzuführen, müssen Sie zunächst den Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer in Ihrem Unternehmen verstehen.

Vorsteuer ist die MwSt in Einkäufen (alle eingehenden Waren) enthalten, während Umsatzsteuer ist die MwSt in Verkäufen (alle ausgehenden Waren) enthalten. Die Differenz zwischen den beiden zeigt, ob Sie MwSt zurückfordern können oder ob Sie der Steuerbehörde Geld schulden.

Wenn Ihre Vorsteuer höher ist als Ihre Umsatzsteuer, erstattet Ihnen die Steuerbehörde die Differenz zwischen den beiden. Wenn hingegen die Situation umgekehrt ist, schulden Sie Geld an die Steuerbehörde.

MwSt-Abrechnung gemäß MwSt-Gesetz

Als registriertes Unternehmen für die MwSt sind Sie verpflichtet, Ihre MwSt zu melden der Steuerbehörde. Sie finden die Meldung unter TastSelv Erhverv.

Ihr Umsatz bestimmt, wie oft Sie Ihre MwSt melden müssen:

  • Monatlich: Wenn Ihr Unternehmen einen jährlichen Umsatz von mehr als 50 Millionen Kronen hat, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer monatlich melden.
  • Vierteljährlich: Wenn Ihr Umsatz zwischen 5 und 50 Millionen Kronen pro Jahr liegt, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer vierteljährlich melden. Neu gegründete Unternehmen müssen ihre Mehrwertsteuer im ersten anderthalb Jahren unabhängig von ihrem Umsatz vierteljährlich melden.
  • Halbjährlich: Wenn Ihr jährlicher Umsatz zwischen 0 und 5 Millionen Kronen liegt, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer alle sechs Monate melden.

Es gibt Fristen, bis zu denen Sie Ihre Mehrwertsteuer melden müssen. Sie müssen rechtzeitig melden – andernfalls riskieren Sie eine Geldbuße. Sie können sich einen Überblick über die Mehrwertsteuererklärungsfristen von der Steuerbehörde verschaffen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Bei Acubizkönnen wir Ihnen bei der Digitalisierung Ihrer Spesenmanagement, der Mehrwertsteuerverwaltung und der Integration mit Ihrer Unternehmenskarte und Ihrem Finanzsystem helfen. Erfahren Sie mehr über die hier verfügbaren Softwareintegrationen oder lesen Sie mehr über die Integrationsmöglichkeiten mit Acubiz.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie erfahren möchten, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können, oder buchen Sie eine kostenlose Online-Demo, um mehr zu erfahren.

FAQ

Das dänische Mehrwertsteuergesetz (Momsloven) regelt alle Mehrwertsteuerverpflichtungen in Dänemark – einschließlich Registrierung, Berechnung, Berichterstattung, Zahlung, Befreiungen und grenzüberschreitende Mehrwertsteuerregeln.
Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer anmelden, wenn der steuerpflichtige Umsatz in einem Zeitraum von 12 Monaten DKK 50.000 übersteigt. Eine freiwillige Anmeldung ist unter dieser Grenze möglich.
Befreite Leistungen umfassen Gesundheitswesen, Zahnmedizin, Krankenhausdienste, Bildung, Financial and insurance services und bestimmte kulturelle Aktivitäten – auf die alle keine 25% MwSt. anfällt.
Das dänische Umsatzsteuerrecht setzt die EU-Richtlinie 2006/112/EG um. EU-Änderungen, einschließlich OSS für digitale Dienstleistungen und bevorstehende B2B-E-Invoicing-Mandate, aktualisieren direkt die dänischen Umsatzsteuerpflichten.