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Umsatzsteuerrückerstattung

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Was ist eine Umsatzsteuerrückerstattung?

Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtigist, können Sie sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, die Sie in der EU bezahlt haben. Dies gilt für Ausgaben im Zusammenhang mit Geschäftsreisen oder Besuchen im Ausland, bei denen Sie die Umsatzsteuer ganz oder teilweise vom Land, in dem die Ausgabe angefallen ist, zurückfordern können.

Die Beantragung einer Mehrwertsteuerrückerstattung in EU-Länder erfolgt über die lokalen Steuerbehörden in jedem Land. In Dänemark erfolgt dies über das TastSelv Erhverv der Steuerverwaltung, das die Anwendung an das betreffende Land weiterleitet.

Beispiel für Ausgaben für Mehrwertsteuerrückerstattung

Sie können eine Mehrwertsteuerrückerstattung für die meisten Ausgaben im Zusammenhang mit Geschäftsreisen und Auslandsbesuchen erhalten.

Hier ist eine Liste mit Beispielen von Ausgaben:

  • Hotelaufenthalte und Unterkünfte
  • Inlandstransport per Flugzeug, Taxi, Zug und Kraftstoff
  • Lebensmittel
  • Fachmessebeteiligung

Denken Sie daran, zu verbuchen für die erforderlichen Belege um die Ausgaben zu dokumentieren.

Bedingungen für ausländische Mehrwertsteuerrückerstattung

Um eine Mehrwertsteuerrückerstattung zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie dürfen im EU-Land, in dem Sie den Artikel oder die Dienstleistung gekauft haben, nicht mehrwertsteuerregistriert sein.
  • Ihre Käufe müssen sich auf die mehrwertsteuerlichen Aktivitäten Ihres Unternehmens beziehen.
  • Es ist nur möglich, sich Mehrwertsteuerbeträge erstatten zu lassen, die den Mindestbetrag in jedem EU-Land übersteigen. Den Schwellenwert können Sie finden hier.
  • Ihre Anwendung muss mindestens drei Monate und höchstens ein Kalenderjahr umfassen.
  • Die Frist für die Beantragung einer Rückerstattung ist der 30. September des Jahres nach dem Kauf des Artikels oder der Dienstleistung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Skattestyrelsen (Steuerbehörden)-Website.

Eine Zusammenarbeit, die den Prozess vereinfacht

Wie erwähnt, ist es auch möglich, andere die Anwendung für Ihre Organisation einreichen zu lassen. Bei Acubiz können wir Ihnen helfen, Ihre ausländische Mehrwertsteuer zurückzufordern. Wir tun dies durch eine Zusammenarbeit mit Cash Back, die Experten auf diesem Gebiet sind. Dies spart Ihnen Zeit und Geld.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Ihr Unternehmen viel Reiseaktivität hat, kann die ausländische Mehrwertsteuerrückerstattung einen direkten und oft erheblichen Einfluss auf das Ergebnis haben. Die ausländische Mehrwertsteuer ist jedoch komplex, und es wird empfohlen, vor der Antragstellung Rat und Anleitung zu suchen. Wenn Sie mehr über die Mehrwertsteuerrückerstattung erfahren möchten, lesen Sie mehr über unsere Zusammenarbeit mit Cash Back.

Kontaktieren Sie uns wenn Sie erfahren möchten, wie wir Ihrem Unternehmen helfen können, oder buchen Sie eine kostenlose Online-Demo, um mehr zu erfahren.

FAQ

Eine Umsatzsteuerrückerstattung liegt vor, wenn ein Unternehmen für die auf Waren und Dienstleistungen (wie Hotelaufenthalte, Messezugang usw.) gezahlte Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten im Ausland erstattet wird.
Alle MwSt.-registrierten Unternehmen können sich die im EU-Ausland für Geschäftsreisen oder Auslandsbesuche gezahlte MwSt. erstatten lassen.
Acubiz automatisiert den Prozess der Umsatzsteuerrückerstattung im Ausland - erfasst die Dokumentation und kümmert sich um die Antragstellung in Ihrem Namen.