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Zuschüsse in Deutschland

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Regeln für Deutschlanddiäten

Deutsche Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerfrei Tagesvergütungen gewähren Diäten, als Ausgleich für die erhöhten Lebenshaltungskosten während einer Geschäftsreise. Die steuerfreien Diäten werden unter bestimmten Bedingungen gewährt, um sicherzustellen, dass die Geschäftsreise die Voraussetzungen für steuerfreie Diäten erfüllt.

Die Tagesvergütung wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt, wie z. B. dem Reiseziel. Wenn die Geschäftsreise innerhalb Deutschlands stattfindet, gelten die in der folgenden Tabelle angegebenen Sätze:

Dauer:

Max. steuerfreie Tagesvergütung (2026)

Unter 8 Stunden

0 (Keine Vergütung)

Zwischen 8 und 24 Stunden

14 € täglich

Hinweis: Tabelle für tägliche Geschäftsreisen (inland)

Mehrtägige Reisen (Inland)

Dauer:

Max. steuerfreie Tagesvergütung (2025)

Vollständiger Tag (24 Stunden)

28 €

An- und Abreistag

14 €

Übernachtung

20 €

Hinweis: Die maximalen Tagesvergütungen in Deutschland wurden 2020 festgelegt und sind seitdem nicht geändert worden.

Unterschiedliche Regelungen gelten für Verpflegungsmehraufwendungen, wenn diese vom Arbeitgeber oder dem Gastgeber bei Geschäftsreisen bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie die folgende Tabelle für Verpflegungsmehraufwendungen:

Abzüge – Verpflegung bereitgestellt

Maximale steuerfreie Vergütung (% des geltenden Satzes)

Frühstück

20% (5,60 €)

Mittagessen

40% (11,20 €)

Abendessen

40% (11,20)

Auslandgeschäftsreisen

Wenn der Arbeitnehmer eine internationale Geschäftsreise antreten muss, werden die maximalen steuerfreien Beträge nicht als Standardbetrag für alle Länder festgelegt. Der maximale Betrag wird für jedes Land/jede Region spezifisch festgelegt. Darüber hinaus wird der Betrag nach der Dauer der Geschäftsreise spezifiziert. Die verschiedenen Regelungen finden Sie hier:

Abzüge – Verpflegung bereitgestellt

Maximale steuerfreie Freigrenze (% des anwendbaren Satzes)

Frühstück

20% (€5.60)

Mittagessen

40% (€11.20)

Abendessen

40% (11.20)

Dokumentation und Zahlung

Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, dass alle Bedingungen für steuerfreie Reisekostenersätze erfüllt sind, und müssen Dokumentation zum Zweck der Geschäftsreise, der Anzahl der Geschäftsreisetage und der Berechnung des Ersatzes aufbewahren.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, mehr über Zuschläge nach dem deutschen Reisekostengesetzzu lesen. Wenn Sie ein System suchen, das Reisezuschläge für Ihre Mitarbeiter verwalten kann, berechnet Acubiz Zuschläge auf der Grundlage der aktuellen nationalen Sätze, die wir automatisch aktualisieren.

Lesen Sie mehr darüber, wie wir Reisezuschläge verwalten.

FAQ

Deutsche Reisekostenersätze (Tagegeld) sind steuerfreie Tagessätze für Geschäftsreisen in Deutschland – sie decken Mahlzeitenkosten ab, ohne dass einzelne Belege erforderlich sind, und werden von der deutschen Finanzbehörde (BMF) festgelegt.
Deutschland legt Standardsätze nach Reisedauer fest: €14 für Abwesenheiten über 8 Stunden, €28 für ganztägige Abwesenheiten (über 24 Stunden) und €20 für Übernachtungen. Diese sind in den letzten Jahren stabil geblieben.
Dänische Arbeitgeber können die deutschen Standardsätze steuerfrei an Mitarbeiter zahlen, die zu Geschäftszwecken nach Deutschland reisen, sofern die Dokumentation dänische Anforderungen erfüllt.