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Zulagen in Deutschland

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Regelungen für deutsche Zulagen

Deutsche Arbeitgeber können ihre Arbeitnehmer mit steuerfreien Tageszulagen Zulagenentschädigen, wenn diese auf Geschäftsreisen anfallen und damit die erhöhten Lebenshaltungskosten ausgleichen. Die steuerfreien Zulagen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt, um sicherzustellen, dass die Geschäftsreise die Anforderungen für steuerfreie Zulagen erfüllt.

Die Tageszulage wird auf Grundlage verschiedener Kriterien festgelegt, wie beispielsweise der Reiseort. Bei Geschäftsreisen im Inland Deutschland, gelten die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Sätze:

Dauer:

Max. steuerfreie Tageszulage (2026)

Unter 8 Stunden

0 (Keine Zulage)

Zwischen 8 und 24 Stunden

€ 14 täglich

Hinweis: Tabelle für tägliche Geschäftsreisen (Inland)

Mehrtägige Reisen (Inland)

Dauer:

Max. steuerfreie Tageszulage (2025)

Ganztägig (24 Stunden)

€28

An- und Abreistag

€14

Übernachtung

€20

Hinweis: Die Höchstsätze der Tageszulagen in Deutschland wurden 2020 festgelegt und seither nicht geändert.

Unterschiedliche Regelungen gelten für Verpflegungsmehraufwendungen, wenn diese vom Arbeitgeber oder dem Gastgeber auf Geschäftsreisen bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie die nachstehende Tabelle für Verpflegungsmehraufwendungen:

Abzüge – Verpflegung bereitgestellt

Maximale steuerfreie Zulage (% des geltenden Satzes)

Frühstück

20% (€5.60)

Mittagessen

40% (€11.20)

Abendessen

40% (11.20)

Auslandsgeschäftsreisen

Wenn der Arbeitnehmer auf eine internationale Geschäftsreise gehen muss, sind die Höchstbeträge steuerfrei nicht als Standardbetrag für alle Länder festgelegt. Der Höchstbetrag wird für jedes Land/jede Region spezifisch festgelegt. Darüber hinaus wird der Betrag nach der Dauer der Geschäftsreise spezifiziert. Die verschiedenen Bestimmungen finden Sie hier:

Abzüge – Verpflegung bereitgestellt

Maximale Steuervergünstigung (% des geltenden Satzes)

Frühstück

20% (€5.60)

Mittagessen

40% (€11.20)

Abendessen

40% (11.20)

Dokumentation und Zahlung

Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, dass alle Bedingungen für steuerfreie Reisekostenerstattungen erfüllt sind, und müssen Dokumentation über den Zweck der Reise, die Anzahl der Geschäftsreisen und die Berechnung der Vergünstigung führen.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, mehr über Zuschläge nach dem deutschen Reisekostengesetzzu lesen. Wenn Sie ein System suchen, das Reisekostenzuschläge für Ihre Mitarbeiter verwalten kann, berechnet Acubiz Zuschläge auf der Grundlage der aktuellen nationalen Sätze, die wir automatisch aktualisieren.

Lesen Sie mehr über unsere Verwaltung von Reisekostenzuschlägen.

FAQ

German travel allowances (Tagegeld) sind steuerfreie Tagesätze für Geschäftsreisen in Deutschland - sie decken Verpflegungskosten ohne Erfordernis einzelner Quittungen ab und werden von der deutschen Finanzbehörde (BMF) festgesetzt.
Deutschland legt Standardsätze nach Abwesenheitsdauer fest: €14 für Abwesenheiten über 8 Stunden, €28 für Ganztagesabwesenheiten (über 24 Stunden) und €20 für Übernachtungen. Diese sind in den letzten Jahren stabil geblieben.
Dänische Arbeitgeber können deutschen Standardsätze steuerfrei an Arbeitnehmer zahlen, die nach Deutschland reisen, sofern die Reise geschäftlich ist und die Dokumentation dänischen Anforderungen entspricht.