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Zulagen in Finnland

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Regeln für Finnland-Ausgleichszahlungen

Finnische Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerfreie Tagesvergütungen Ausgleichszahlungen als Kompensation für die erhöhten Lebenshaltungskosten bei Geschäftsreisen gewähren. Die steuerfreien Ausgleichszahlungen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt, um sicherzustellen, dass die Geschäftsreise die Voraussetzungen für steuerfreie Ausgleichszahlungen erfüllt. Tagesvergütungen können Arbeitnehmern bei einer geschäftsbezogenen Reise gewährt werden, die mehr als 15 Kilometer vom Wohnort oder dem üblichen Arbeitsplatz entfernt ist.

Die Tagespauschale wird anhand verschiedener Kriterien festgelegt, wie z. B. dem Reiseort. Wenn die Geschäftsreise im Inland in Finnland stattfindet, sind die Sätze in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Dauer:

Max. steuerfreie Tagesvergütung (2026)

6+ Stunden

€ 25

10+ Stunden

€ 53

Hinweis: Wenn während der Reise kostenlose Mahlzeiten erhalten werden, wird die maximale Tagesvergütung auf die Hälfte des in der obigen Tabelle angegebenen Betrags reduziert.

Unterkunftsvergütung

Der Arbeitnehmer kann eine Rückerstattung vom Arbeitgeber für seine während der Geschäftsreise genutzte Unterkunft erhalten. Um eine Rückerstattung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer neben der gewährten Tagespauschale einen zuverlässigen Nachweis der Unterkunftskosten erbringen. Ein zuverlässiger Nachweis hierfür könnte eine Rechnung/Quittung oder ein anderer zuverlässiger schriftlicher Nachweis sein. Bei Vorlage eines Kostennachweises wird die maximale steuerfreie Ausgleichszahlung auf den Betrag des spezifischen Nachweises (Rechnung/Quittung) festgesetzt.

Internationale Geschäftsreisen

Wenn der Arbeitnehmer eine internationale Geschäftsreise antreten muss, werden die maximalen steuerfreien Beträge nicht als Standardbetrag für alle Länder festgelegt. Der Höchstbetrag wird speziell für jedes Land/jede Region festgelegt. Darüber hinaus wird der Betrag nach der Dauer der Geschäftsreise angegeben. Die verschiedenen Bestimmungen finden Sie hier: Die maximal zahlbaren Tagespauschalen für Geschäftsreisen außerhalb Finnlands sind wie folgt.

Dokumentation und Zahlung

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Bedingungen für steuerfreie Reisevergütungen erfüllt sind, und müssen Dokumentation zum Zweck der Reise, zur Anzahl der Geschäftsreisetage und zur Berechnung der Vergütung aufbewahren.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, mehr über allowances on vero skatt's website zu lesen. Wenn Sie ein System suchen, das Reisekostenerstattungen für Ihre Mitarbeiter verwalten kann, berechnet Acubiz die Kostenerstattung basierend auf den aktuellen nationalen Sätzen, die wir automatisch aktualisieren.

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Reisekostenerstattungen verwalten.

FAQ

Finnische Reisekostenersätze (päiväraha) sind steuerfreie Tagessätze für Geschäftsreisen in Finnland - festgelegt von der finnischen Steuerbehörde (Verohallinto) und jährlich aktualisiert.
Finnland legt Tagessätze fest: Der Volltagessatz (über 10 Stunden abwesend) betrug 2024 46 €, Teiltagessatz (6–10 Stunden): 20 €. Überprüfen Sie die aktualisierten Sätze für 2026 bei Verohallinto.
Dänische Arbeitgeber können finnische Standardsätze steuerfrei für echte Geschäftsreisen nach Finnland zahlen, sofern die Reise 6 Stunden überschreitet und die Dokumentation die dänischen Buchführungsanforderungen erfüllt.
Ein Reiseprotokoll mit Abfahrts- und Rückkehrzeiten, Ziel und geschäftlichem Zweck ist erforderlich. Genaue Zeiten sind in Finnland wichtig, da der Satz von der Reisedauer abhängt, die 6 oder 10 Stunden übersteigt.