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Zulagen in Finnland

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Regelungen für Finnland-Zulagen

Finnische Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern steuerfreie Tageszulagen Zulagen als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten während einer Geschäftsreise gewähren. Die steuerfreien Zulagen werden unter bestimmten Bedingungen gewährt, um sicherzustellen, dass die Geschäftsreise die Anforderungen für steuerfreie Zulagen erfüllt. Tageszulagen können Arbeitnehmern bei einer geschäftsbezogenen Reise gewährt werden, die mehr als 15 Kilometer von zu Hause oder dem üblichen Arbeitsplatz entfernt ist.

Die Tageszulage wird auf Grundlage verschiedener Kriterien festgelegt, z. B. des Ortes der Reise. Wenn die Geschäftsreise innerhalb Finnlands stattfindet, sind die Sätze in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Dauer:

Max. steuerfreie Tageszulage (2026)

6+ Stunden

€ 25

10+ Stunden

€ 53

Hinweis: Wenn während der Reise kostenlose Mahlzeiten erhalten werden, wird die maximale Tageszulage auf die Hälfte des in der obigen Tabelle angegebenen Betrags reduziert.

Unterkunftszulage

Der Arbeitnehmende kann vom Arbeitgeber eine Erstattung für die während der Geschäftsreise verwendete Unterkunft erhalten. Um eine Erstattung zu erhalten, muss der Arbeitnehmende neben der gewährten Tageszulage zuverlässige Nachweise für Unterkunftsausgaben vorlegen. Zuverlässige Nachweise hierfür können eine Rechnung/ein Beleg oder andere zuverlässige schriftliche Nachweise sein. Wenn Ausgabennachweise vorliegen, wird die maximale steuerfreie Zulage auf den Betrag des jeweiligen Nachweises (Rechnung/Beleg) festgelegt.

Internationale Geschäftsreisen

Wenn der Arbeitnehmende eine internationale Geschäftsreise antreten muss, werden die maximalen steuerfreien Beträge nicht als Standardbetrag für alle Länder festgelegt. Der Höchstbetrag wird speziell für jedes Land/jede Region festgelegt. Darüber hinaus wird der Betrag nach der Dauer der Geschäftsreise festgelegt. Die verschiedenen Bestimmungen finden Sie hier: Die maximalen Tageszulagen für Geschäftsreisen außerhalb Finnlands sind wie folgt.

Dokumentation und Zahlung

Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, dass alle Bedingungen für steuerfreie Reisezulagen erfüllt sind, und müssen Unterlagen zum Zweck der Reise, zur Anzahl der Geschäftsreisetage und zur Berechnung der Zulage aufbewahren.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, mehr über Zuschüsse auf der Website von vero skatt zu lesen. Wenn Sie nach einem System suchen, das Reisekostenerstattungen für Ihre Mitarbeiter verwalten kann, berechnet Acubiz Zuschüsse auf Basis der aktuellen nationalen Sätze, die wir automatisch aktualisieren.

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Reisekostenerstattungen verwalten.

FAQ

Finnische Reisekostenersätze (päiväraha) sind steuerfreie Tagessätze für Geschäftsreisen in Finnland – festgelegt durch die Finnische Steuerbehörde (Verohallinto) und jährlich aktualisiert.
Finnland legt Teilzeit- und Ganztags-Sätze fest: Der Ganztags-Satz (über 10 Stunden Abwesenheit) betrug 2024 €46, Teilzeit (6–10 Stunden): €20. Aktualisierte Sätze für 2026 mit Verohallinto überprüfen.
Dänische Arbeitgeber können für echte Geschäftsreisen nach Finnland finnische Standardsätze steuerfrei zahlen, sofern die Reise 6 Stunden überschreitet und die Dokumentation die dänischen Buchhaltungsanforderungen erfüllt.
Ein Fahrtenbuch mit Abfahrts- und Rückkehrzeiten, Zielort und geschäftlichem Zweck ist erforderlich. In Finnland sind genaue Zeiten wichtig, da der Satz davon abhängt, dass die Fahrtdauer 6 oder 10 Stunden überschreitet.