Wann haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub?
Nach dem Urlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie vor Urlaubsantritt krank werden oder während des Urlaubs erkranken.
Sie können Abwesenheit und Urlaub digital bei Acubiz anmelden
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre verbrauchten Urlaubstage und dokumentieren Sie Ihre Urlaubstage einfach mit der Registrierung auf Ihrem Handy.
Krankheit vor Beginn des Urlaubs
In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, den geplanten Urlaub zu nehmen. Sie können den Resturlaub nehmen, wenn Sie wieder gesund sind, und dann die Ersatztage nehmen, die Sie später für Ihre Krankheitstage erhalten.
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich, aber wenn Ihr Arbeitgeber es verlangt, muss er es selbst bezahlen.
Folgen Sie diesen Schritten:
- Melden Sie sich wie üblich krank.
- Entscheiden Sie, ob Sie Ihren Urlaub stornieren und zu einem anderen Zeitpunkt antreten wollen.
- Wenn Sie sich für eine Absage entscheiden, nehmen Sie Ihre Arbeit wieder auf, sobald Sie wieder für arbeitsfähig erklärt werden.
- Denken Sie daran, den Ersatzurlaub für die 1. bis 4. Urlaubswoche im selben Jahr zu Urlaubszwecken und nach den regulären Urlaubsregeln zu nehmen.
Krankheit im Urlaub
Wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden, haben Sie Anspruch auf Ersatzurlaub nach den folgenden Regeln:
- Sie können erst nach fünf Krankheitstagen Ersatzurlaub erhalten.
- Sie müssen sich am ersten Tag der Krankheit krank melden
- Sie müssen den Nachweis durch ein (selbst bezahltes) ärztliches Attest erbringen.
Sie haben keinen Anspruch darauf, den aufgeschobenen Urlaub nach Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz zu nehmen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber stimmt dem zu.
Wenn Sie nicht rechtzeitig für fit erklärt werden, um einen Ersatzurlaub während des Urlaubszeitraums zu nehmen, wird der Ersatzurlaub auf den nächsten Urlaub übertragen.
Die Wartezeit von 5 Tagen
Die ersten fünf Krankheitstage während Ihres Urlaubs gelten als Wartezeit, müssen aber nicht fünf aufeinanderfolgende Tage sein.
Wenn Sie z. B. an den Tagen 2, 3, 4 und 5 Ihres Sommerurlaubs krank werden und an den Tagen 10 und 11 erneut erkranken, haben Sie ab dem 6.
Erfordernis einer ärztlichen Bescheinigung
Sie haben erst dann Anspruch auf Ersatzurlaub, wenn Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit informieren. Sie müssen sich also sofort krankmelden, sobald es relevant ist.
Außerdem müssen Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung setzen und ein ärztliches Attest einholen - und das müssen Sie selbst bezahlen.
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Mit der Registrierung von Urlaub und Abwesenheit bei Acubiz können Sie Ihre Abwesenheit dokumentieren und die Wartezeit nachverfolgen.
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