Was ist ein Reisekostenabzug?
Sie können einen Reisekostenabzug bei Ihren Steuern geltend machen, wenn Ihr Arbeitgeber die Reisekosten für eine Geschäftsreise nicht übernimmt.
Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht übernimmt, können Sie sie von der Steuer absetzen. Reisekosten können für Hotelaufenthalte und Restaurantbesuche oder für einen Kaffee unterwegs (und andere kleinere Ausgaben) abgesetzt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Reisekostenabzug und einer steuerfreien Reisekostenpauschale?
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen einen steuerfreien Reisekostenzuschuss für eine mindestens 24-stündige Geschäftsreise gewähren, bei der Sie nicht zu Hause übernachten können.
Die steuerfreie Reisekostenpauschale wird im Steuerrecht auch als Freibetrag bezeichnet. Die Sätze finden Sie auf der Website von Skattestyrelsen (dänische Steuerbehörde)
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen steuerfreien Reisekostenzuschuss gewährt oder Ihre Reisekosten nicht auf andere Weise abdeckt, können Sie einen Reisekostenabzug für Ihre Reisekosten beantragen.
Im Jahr 2023 können Sie einen Abzug von bis zu 30 500 DKK erhalten, wenn Sie den Steuerabzug für dokumentierte Ausgaben nutzen. Das bedeutet auch, dass Sie Ihre Ausgaben mit Quittungen und Rechnungen belegen können müssen.
Wenn Sie Ihre Ausgaben nicht dokumentieren möchten, können Sie stattdessen die Standardsätze für die steuerfreie Reisekostenvergütung verwenden.
Wann können Sie Reisekostenabzüge geltend machen?
Um Abzüge für Geschäftsreisen geltend machen zu können, gelten bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:
- Die Reise muss beruflich bedingt sein und mehr als 24 Stunden dauern. Sie muss so weit von Ihrem Wohnort entfernt sein, dass Sie nicht in zumutbarer Weise zu Ihrem Wohnort hin- und herpendeln können.
- Während einer Geschäftsreise können Sie kein Geld mit der Vermietung Ihrer Wohnung verdienen.
- Es kann sein, dass der Arbeitgeber Ihre Reisekosten nicht übernimmt oder Ihnen bereits eine steuerfreie Reisekostenpauschale zahlt.
Wie beantragen Sie einen Vorsteuerabzug?
Für Ihre Geschäftsreise und die Abzüge sind Sie selbst verantwortlich. Wenn Sie Anspruch auf einen Reisekostenabzug für Ihre Ausgaben haben, müssen Sie diesen selbst beantragen.
Geben Sie dies einfach in Ihrer jährlichen Steuererklärung in Abschnitt 53 an.
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