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Firmenwagen

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Was ist ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen ist ein Auto oder Fahrzeug, das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Der Wagen wird im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit genutzt und kann jedes Fahrzeug sein, das Ihr Arbeitgeber bezahlt.

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Firmenwagen haben spezielle Nummernschilder, um sie von normalen Nummernschildern zu unterscheiden. Dies soll die Unterscheidung zwischen einem Firmenwagen und einem Privatwagen erleichtern, da für ihre Nutzung unterschiedliche Regeln gelten.

Wie sieht es mit der Besteuerung von Firmenwagen aus?

Wenn Ihnen ein Firmenwagen angeboten wird, gibt es einige Regeln, die Sie beachten müssen. Wir werden sie jetzt durchgehen.

Besteuerung von Firmenwagen

Wenn Ihnen ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen Sie ihn nicht selbst bezahlen, auch wenn Sie ihn nutzen.

Der steuerpflichtige Wert des Firmenwagens wird jedoch zu Ihrem Bruttolohn hinzugerechnet, d. h. Sie zahlen für die Nutzung des Wagens über Ihre Steuererhebung.

Die Besteuerung von Firmenwagen erfolgt so, dass Ihr Gehalt um den Vorteil erhöht wird, den Sie aus der Nutzung des Fahrzeugs ziehen. Sie zahlen also mehr Steuern, wenn Sie einen Firmenwagen haben, weil sich der Vorteil in Ihrer Steuer niederschlägt.

Besteuerung im Zusammenhang mit der privaten Nutzung

Wenn Sie den Firmenwagen für private Zwecke nutzen dürfen, spricht man von einem "freien Wagen".

Wenn Sie ein kostenloses Auto fahren, müssen Sie einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtwerts des Fahrzeugs versteuern. Als Ausgangspunkt wird die Steuer auf der Grundlage des Fahrzeugwerts berechnet, wobei ein Mindestwert von 160.000 DKK zugrunde gelegt wird - auch wenn das Fahrzeug weniger wert ist.

Zusätzlich zu den 160.000 DKK müssen Sie 25 % und einen Umweltzuschlag in Höhe von 15 % der jährlichen Kfz-Steuer zahlen:

  • Wenn der Wert des Fahrzeugs bis zu 300.000 DKK beträgt, müssen Sie 25 % des Wertes + einen Umweltzuschlag versteuern.
  • Wenn der Wert des Fahrzeugs 300.000 DKK übersteigt, müssen Sie 25 % der ersten 300.000 DKK und 20 % des restlichen Wertes + einen Umweltzuschlag versteuern.

 

Es gibt noch weitere Dinge, die Sie beachten sollten:

  • Wenn Sie Ihren Arbeitgeber für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen, können Sie den Bruttobetrag von dem Betrag abziehen, den Sie an Steuern zahlen müssen.
  • Wenn Ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung steht, den Sie auch privat nutzen können (d. h. ein "kostenloser Wagen"), haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kilometererstattung oder Kilometerabzug.
  • Sie können den Dienstwagen mit einem festen monatlichen oder jährlichen Betrag bezahlen.

Es ist unterschiedlich, wer für die Bezahlung des Kraftstoffs verantwortlich ist

In der Regel müssen Sie für den Kraftstoff aufkommen, aber es kommt darauf an, ob das Auto allein dem Arbeitgeber gehört oder von Ihnen beiden gemeinsam genutzt wird.

Wenn der Arbeitgeber der alleinige Eigentümer des Autos ist und Sie es nur für die Arbeit nutzen, sollte der Arbeitgeber für den Kraftstoff aufkommen - entweder mit einer Tankkarte oder Sie machen eine Ausgabe und bekommen sie später erstattet.

Wenn Sie das Auto gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber besitzen, müssen Sie für den Kraftstoff aufkommen.

Möchten Sie mehr wissen?

Wenn Ihnen ein genaues Kilometerprotokoll für Firmen- und Poolfahrzeuge fehlt, sollten Sie ein automatisches und digitales Kilometerprotokoll in Betracht ziehen, das genaue Berechnungen gewährleistet.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können, oder buchen Sie eine kostenlose Online-Demo, um mehr zu erfahren.

FAQ

Wie viel kostet ein Firmenwagen?
Die Kosten für einen Firmenwagen sind unterschiedlich und hängen von Faktoren wie dem Preis des Fahrzeugs, der jährlichen Fahrleistung und dem Kraftstoffverbrauch ab. Eine Faustregel besagt jedoch, dass 1 Prozent des steuerpflichtigen Werts des Fahrzeugs das ist, was das Fahrzeug nach monatlichen Steuern kostet.
Sie müssen einen Dienstwagen nicht selbst bezahlen. Stattdessen wird eine Bemessungsgrundlage zu Ihrem Bruttogehalt hinzugerechnet, und Sie zahlen für die Nutzung des Wagens über Ihre Steuerzahlung. Wie viel Sie den Wagen fahren, hat keinen Einfluss auf die Steuer.
Sie müssen einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtwerts des Fahrzeugs versteuern. Die Berechnung richtet sich nach dem Wert des Fahrzeugs: Wenn der Wert des Fahrzeugs bis zu 300.000 Kronen beträgt, müssen Sie 25 % des Wertes zuzüglich eines Umweltzuschlags zahlen; wenn der Wert des Fahrzeugs über 300.000 Kronen liegt, müssen Sie zusätzlich zu 25 % der ersten 300.000 Kronen und 20 % des restlichen Wertes den Umweltzuschlag zahlen.

Wenn Sie das Auto für geschäftliche Zwecke nutzen, dürfen nur Sie den Firmenwagen fahren. Steht Ihnen jedoch ein Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, dürfen auch andere Haushaltsmitglieder den Wagen fahren. Sie haben keinen Anspruch auf Kilometererstattung, wenn der Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung steht.

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