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Mehrwertsteuer

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Was ist Mehrwertsteuer in Dänemark?

Mehrwertsteuer (VAT) ist eine Steuer, die bei jedem Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten hinzugefügt wird.

Die Steuer wird zum Verkaufspreis aller in Dänemark verkauften Waren oder Dienstleistungen hinzugefügt.

Der Kunde zahlt die Mehrwertsteuer, aber der Verkäufer ist dafür verantwortlich, sie zu seinen Waren/Dienstleistungen hinzuzufügen. Die Mehrwertsteuer muss in dem Preis enthalten sein, den der Kunde zahlt.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?

Dänemarks Mehrwertsteuersatz beträgt 25% auf die meisten Waren und Dienstleistungen.

Der Satz ist für jeden Artikel oder jede Dienstleistung definiert, daher gibt es auch Sätze von 6% und 12%.

Wie berechnet man die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist ein Prozentsatz des Verkaufspreises Ihrer Waren oder Dienstleistungen.

Sagen wir, Sie verkaufen einen Schreibtisch für 1000 DKK mit einem Mehrwertsteuersatz von 25%. Die Berechnung würde wie folgt aussehen:

  • 1000 DKK * 0,25 = 250 DKK
  • Addieren Sie die Mehrwertsteuer zum Verkaufspreis: 1000 DKK + 250 DKK = 1250 DKK

Daher muss der Schreibtisch für 1250 DKK verkauft werden, was der Kunde bezahlen muss.

Die Mehrwertsteuer von 250 DKK wird später an die dänische Steuerbehörde gezahlt. Es ist daher wichtig, Quittungen aufzubewahrung, damit der Unternehmenssteuerberater korrekt abrechnen kann, wenn die Steuerbehörden spezifische Informationen benötigen.

Wann muss man Mehrwertsteuer zahlen?

Als Geschäftseigner in Dänemark müssen Sie Mehrwertsteuer auf Ihre Waren/Dienstleistungen erheben und zahlen, wenn Sie bei der dänischen Wirtschaftsbehörde für Mehrwertsteuer registriert sind. Jedoch bestimmt Ihr Umsatz (und nicht Ihr Gewinn), ob Sie Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Wenn Sie pro Jahr mehr als 50.000 DKK ohne Mehrwertsteuer verkaufen, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren.

Eine Registrierung vor Erreichen des Limits ist vorteilhaft – andernfalls dürfen Sie die Mehrwertsteuer möglicherweise nicht von Ihren Investitionen abziehen.

Berichterstattung und andere Mehrwertsteuerregeln

Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer der dänischen Steuerbehörde zu melden. Ihr Umsatz bestimmt, wie oft Sie die Mehrwertsteuer melden müssen:

  • Neu gegründete Unternehmen: Melden Sie sich für die ersten 1,5 Jahre vierteljährlich. Der Umsatz ist unerheblich.
  • Jahresumsatz von 0 bis 5 Millionen DKK: Melden Sie sich halbjährlich.
  • Jahresumsatz von 5 bis 50 Millionen DKK: Melden Sie sich vierteljährlich.
  • Jahresumsatz über 50 Millionen DKK: Melden Sie sich monatlich.

Es ist wichtig, die geltenden Mehrwertsteuer-Melde- und Registrierungsregeln zu befolgen; andernfalls erhalten Sie möglicherweise eine Geldbuße.

Mehrwertsteuerfreie Dienstleistungen und Unternehmen

Einige mehrwertsteuerfreie Dienstleistungen und Unternehmen sind nicht verpflichtet, Mehrwertsteuer zu zahlen. Stattdessen unterliegen sie einer Lohnsteuer, die eine Steuer für Unternehmen ist, die mehrwertsteuerfreie Dienstleistungen erbringen.

In der Regel handelt es sich um Gesundheitswesen oder Bildung – insbesondere Privatpraxen von Ärzten, Zahnärzten, Bestattungsunternehmern, Bestattern, Psychologen und Banken.

Beispiele für mehrwertsteuerfreie Waren:

  • Kulturelle AktivitätenBeerdigungen
  • Taxifahrten
  • Zugfahrten
  • Flugfahrten
  • Wohltätigkeitsveranstaltungen

Sie können sowohl steuerpflichtige als auch nicht steuerpflichtige Verkäufe haben.

Wenn Sie beispielsweise nicht steuerpflichtige Gesundheitsbehandlungen durchführen, aber auch steuerpflichtige Produkte verkaufen, müssen Sie Steuern auf die steuerpflichtigen Verkäufe zahlen, aber nicht auf die Gesundheitsbehandlungen.

Ausländische Mehrwertsteuer

Wenn Sie mit anderen Ländern handeln müssen, hängen die Regeln davon ab, ob dies innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet und ob Sie mit Waren oder Dienstleistungen sowie mit Unternehmen oder Privatpersonen handeln.

EU-Unternehmen

Wenn Sie mit Unternehmen innerhalb der EU handeln, können Sie Waren ohne dänische Mehrwertsteuer verkaufen, sofern Ihre Waren in ein anderes EU-Land transportiert werden und die Mehrwertsteuernummer des Kunden gültig ist.

Die Mehrwertsteuernummer des Kunden muss auf der Rechnung für die Transaktion angegeben sein.

Registrierter Lieferant in einem anderen EU-Land

Wenn Sie von einem mehrwertsteuerpflichtigen Lieferant innerhalb der EU kaufen, bei dem Sie Ihre dänische Mehrwertsteuernummer angegeben haben, wird auf Ihrer Rechnung keine Mehrwertsteuer berechnet. Bei der Erfassung der Transaktion müssen Sie 25% Mehrwertsteuer berechnen, die Sie als Vorsteuer einbeziehen dürfen, was bedeutet, dass das Mehrwertsteuerkonto auf 0 ausgewogen wird.

Unternehmen außerhalb der EU

Sie müssen Zollgebühren zahlen, wenn Sie mit Ländern wie Norwegen oder den USA handeln. Sie müssen jedoch keine dänischen Zollgebühren oder Mehrwertsteuer auf Exporte zahlen, da die Waren nicht im Land verbraucht werden.

Privatkunde in einem anderen EU-Land

Hier muss die dänische Mehrwertsteuer wie bei anderen Kunden in Dänemark berechnet werden.

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FAQ

VAT ist eine Abkürzung für Mehrwertsteuer. Die Steuer wird auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch Unternehmen in Dänemark erhoben.
In Dänemark liegt der Standardsteuersatz typischerweise bei 25% auf die meisten Waren und Dienstleistungen, aber es gibt auch ermäßigte Sätze oder Nullsätze, die in einigen Fällen applicable sind.
Wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer zu melden und zu zahlen. Wenn der steuerpflichtige Umsatz Ihres Unternehmens unter DKK 5 Millionen pro Jahr liegt, müssen Sie die Umsatzsteuer alle sechs Monate melden. Wenn Sie ein neues Unternehmen sind, müssen Sie die Umsatzsteuer mindestens eineinhalb Jahre lang vierteljährlich melden.
Die Umsatzsteuer wird berechnet, indem der Preis einer Ware oder Dienstleistung mit dem geltenden Umsatzsteuersatz multipliziert wird (typischerweise 1,25).