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VAT-Abrechnung

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Was ist eine Umsatzsteuerausgleich?

In Dänemark unterliegen die meisten Waren und Dienstleistungen einer Steuerbelastung von 25%. Diese Belastung wird Umsatzsteuergenannt.

Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise eine Waschmaschine für 4.000 DKK verkauft, müssen Sie 1.000 DKK Umsatzsteuer hinzufügen und 5.000 DKK vom Kunden fordern, da die Umsatzsteuer zum Preis des Artikels hinzugefügt werden muss.

Ein Unternehmen meldet und zahlt die Umsatzsteuer an die Steuerbehörden im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerabrechnung. Hier wird die DKK 1.000 Umsatzsteuer aus der Waschmaschine im obigen Beispiel abgerechnet.

Die Nichteinhaltung der Umsatzsteuervorschriften kann zu Bußgeldern und Sanktionen der Steuerbehörden führen, daher ist es wichtig, dass das Unternehmen die Buchhaltung oder Buchhalter die korrekten Umsatzsteuerabrechnungen vornimmt.

Woraus besteht eine Umsatzsteuerabrechnung?

Eine Umsatzsteuerabrechnung enthält Informationen über die Verkäufe, Einkäufe und Umsatzsteuerbeträge eines Unternehmens, die das Unternehmen von der Umsatzsteuerabrechnung abziehen darf. Wenn die Steuerbehörden die Abrechnung erhalten, berechnen sie, wie viel Umsatzsteuer gezahlt oder dem Unternehmen erstattet werden muss.

Die Abrechnung besteht aus einem Umsatzsteuerkonto mit Ausgangsumsatzsteuer und Vorsteuer.

Vorsteuer und Ausgangsumsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich mit der Steuerbehörde abgerechnet, wobei die Differenz zwischen der Vorsteuer und Ausgangsumsatzsteuer Ihres Unternehmens ermittelt wird.

Wenn die Ausgangsumsatzsteuer Ihres Unternehmens die Vorsteuer übersteigt, muss das Unternehmen diesen Betrag an die Steuerbehörde zurückzahlen. Falls das Gegenteil der Fall ist, erhält das Unternehmen die Differenz.

Ausgangsumsatzsteuer. Das heißt, es ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen seinen Kunden berechnet, wenn Kunden bei ihm kaufen. Vorsteuer wird berechnet, wenn ein Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung von anderen kauft.

Die Umsatzsteuer wird nach dem Umsatz Ihres Unternehmens abgerechnet

Wie oft Unternehmen ihre Abrechnungen vornehmen müssen und Umsatzsteuer melden an das dänische Finanzamt unterscheidet sich. Das hängt vom Umsatz des einzelnen Unternehmens ab.

  • Wenn der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens zwischen DKK 0–5 Millionen liegt, müssen Sie die Umsatzsteuer alle sechs Monate abrechnen und melden.
  • Wenn der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens zwischen DKK 5–50 Millionen liegt, müssen Sie vierteljährlich melden.
  • Wenn der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens mehr als DKK 50 Millionen beträgt, müssen Sie monatlich melden.

... aber es gibt auch Ausnahmen

Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen die Umsatzsteuer an die Steuerbehörde abrechnen und melden. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Psychologen usw.)
  • Bildung
  • Bestattungsunternehmen
  • Banken

Die oben genannten Unternehmen sind nicht verpflichtet, Umsatzsteuer zu zahlen oder umsatzsteuerpflichtig zu sein.

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FAQ

VAT settlement ist die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) eines Unternehmens an die Steuerbehörde. Die Abrechnung umfasst die Vorsteuer (MwSt. auf Einkäufe) und die Umsatzsteuer (MwSt. auf Verkäufe), aus denen sich der Betrag errechnet, den das Unternehmen zahlen muss oder als Erstattung erhalten kann.
Die VAT-Abrechnung wird berechnet, indem die Vorsteuer und die Umsatzsteuer des Unternehmens verglichen werden. Übersteigt die Umsatzsteuer die Vorsteuer, muss das Unternehmen die Differenz an die Steuerbehörde zahlen. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, hat das Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung der Differenz.