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VAT-Berichterstattung
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Last updated: 20 März, 2026
By Adrian Santamaria
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Was ist ein Mehrwertsteuer-Bericht?
Ein Mehrwertsteuer-Bericht ist ein Bericht eines Unternehmens über Mehrwertsteuer für einen bestimmten Zeitraum. Er besteht aus einer Berechnung der gesamten Vorsteuer und Umsatzsteuereines Unternehmens, die an die Skattestyrelsen (Dänische Steuerbehörde) gemeldet wird.
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Wie man einen Umsatzsteuerbericht erstellt
Um einen Umsatzsteuerbericht für Ihr Unternehmen zu erstellen, müssen Sie eine Berechnung melden, was das Unternehmen insgesamt an Umsatzsteuer an die dänische Steuerbehörde zahlen muss.
Zunächst registrieren Sie die Vorsteuer und Umsatzsteuer Ihres Unternehmens für den gegebenen Zeitraum.
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer des Unternehmens auf Einkäufe und ist der Betrag, den Ihr Unternehmen bei der Anschaffung von Waren zahlen muss. Die Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer des Unternehmens auf Verkäufe und ist der Betrag, den Ihr Unternehmen beim Verkauf seiner Waren berechnen muss.
Nach der Registrierung dieser Beträge subtrahieren Sie die Vorsteuer von der Umsatzsteuer, was Ihnen den Gesamtsteuerpflichtigen Betrag ergibt, der gemeldet werden muss.
Unter dem Skatteforvaltningens TastSelv Erhverv (Business Self-Service) können Sie die Seite "Umsatzsteuer" auswählen und die erforderlichen Informationen eingeben.
Wer muss Umsatzsteuer melden?
Sie sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben, das Waren oder Dienstleistungen verkauft. Dies bedeutet, dass Sie Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen erheben müssen, und dann besteht die Anforderung, Ihre Umsatzsteuer an die dänische Steuerbehörde zu melden.
Die meisten Unternehmen müssen Umsatzsteuer melden, aber es gibt sogenannte Umsatzsteuerbefreiungen.
Hier sind einige Beispiele:
- Gesundheitsunternehmen wie Ärzte, Psychologen usw.
- Finanzunternehmen wie Banken oder Kreditinstitute
- Unternehmen, die Bildung und Schulungen anbieten
Darüber hinaus gibt es auch eine Umsatzsteuerbefreiung für einen jährlichen Umsatz von weniger als 50.000 DKK. Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr als 50.000 DKK pro Jahr verkauft, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Ob Sie sich für die Umsatzsteuer anmelden möchten oder nicht, ist optional.
Umsatzsteuer-Fristen für die Meldung
Der gemeinsame Nenner ist jedoch, dass alle Unternehmen mehrmals im Jahr Umsatzsteuer melden müssen, was zwischen zwei und zwölf Mal im Jahr variieren kann.
Die Fristen hängen vom Jahresumsatz Ihres Unternehmens ab:
- Jahresumsatz von 0–5 Millionen DKK: Meldung alle sechs Monate, wobei Sie drei Monate Zeit haben, um die Umsatzsteuer zu melden und zu zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum endet.
- Jahresumsatz von 5–50 Millionen DKK: Quartalsmeldung, wobei Sie anderthalb Monate Zeit haben, um die Umsatzsteuer zu melden und zu zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum endet.
- Jahresumsatz von 50 Millionen DKK oder mehr: Meldung jeden Monat, mit einem Monat Zeit, um die Umsatzsteuer zu melden und zu zahlen. Dies stellt sicher, dass Sie einen verwaltbaren Saldo mit der dänischen Steuerbehörde haben.
Wenn Sie ein neu gegründetes Unternehmen sind, müssen Sie in den ersten anderthalb Jahren vierteljährlich melden und können dann einen Antrag auf Meldung alle sechs Monate stellen.
Sie müssen Ihre Umsatzsteuer-Fristen einhalten
Es ist wichtig, dass Sie die Frist einhalten, bis wann Sie die Umsatzsteuer melden müssen, die Ihr Unternehmen schuldet. In der Regel ist es der Buchhalter des Unternehmens, der diese Aufgabe übernimmt.
Die Buchführung des Unternehmens sollte mit den Regeln vertraut sein, aber wenn nötig, sollten Sie rechtzeitig auf Skat.dk recherchieren.
Wenn Ihr Unternehmen die Umsatzsteuer-Fristen nicht einhält, kann Ihnen eine Gebühr von 800 Kronen berechnet werden, da dies dazu führt, dass die Steuerbehörde die Umsatzsteuer selbst berechnen muss.
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