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VAT-Meldung

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Was ist ein Mehrwertsteuerbericht?

Ein Mehrwertsteuerbericht ist der Bericht eines Unternehmens über Mehrwertsteuer für einen bestimmten Zeitraum. Er besteht aus einer Berechnung der Gesamtmenge der Vorsteuer und Umsatzsteuereines Unternehmens, die an die Skattestyrelsen (dänische Steuerbehörde) gemeldet wird.

So erstellen Sie einen Steuerbericht zur Mehrwertsteuer

Um einen Steuerbericht zur Mehrwertsteuer für Ihr Unternehmen zu erstellen, müssen Sie eine Berechnung melden, wie viel Mehrwertsteuer Ihr Unternehmen insgesamt an die dänische Steuerbehörde zahlen muss.

Zunächst registrieren Sie die Eingangsumsatzsteuer und die Ausgangsumsatzsteuer Ihres Unternehmens für den angegebenen Zeitraum.

Die Eingangsumsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer Ihres Unternehmens auf Einkäufe und ist der Betrag, den Ihr Unternehmen beim Kauf von Waren an Mehrwertsteuer zahlen muss. Die Ausgangsumsatzsteuer ist die Mehrwertsteuer Ihres Unternehmens auf Verkäufe und ist der Betrag, den Ihr Unternehmen beim Verkauf seiner Waren an Mehrwertsteuer berechnen muss.

Nach der Registrierung dieser Beträge ziehen Sie die Eingangsumsatzsteuer von der Ausgangsumsatzsteuer ab, was Ihnen den Gesamtsteuersatz ergibt, der gemeldet werden muss.

Unter dem Skatteforvaltningens TastSelv Erhverv (Business Self-Service) können Sie die Seite " Mehrwertsteuer " auswählen und die erforderlichen Informationen eingeben.

Wer muss Mehrwertsteuer melden?

Sie sind grundsätzlich zur Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn Sie ein Unternehmen betreiben, das Waren oder Dienstleistungen verkauft. Dies bedeutet, dass Sie Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen erheben müssen, und dann müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer der dänischen Steuerbehörde melden.

Die meisten Unternehmen müssen Mehrwertsteuer melden, aber es gibt sogenannte Mehrwertsteuerbefreiungen.

Hier sind einige Beispiele:

  • Unternehmen im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychologen usw.
  • Finanzunternehmen wie Banken oder Kreditinstitute
  • Unternehmen, die Bildung und Schulung anbieten

Darüber hinaus gibt es auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für einen jährlichen Umsatz von weniger als 50.000 DKK. Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr als 50.000 DKK pro Jahr verkauft, sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit. Ob Sie sich für die Mehrwertsteuer anmelden möchten oder nicht, ist optional.

Fristen für die Mehrwertsteuermeldung

Sie müssen die Fristen für die Meldung der Mehrwertsteuer beachten. Allerdings unterliegen nicht alle Unternehmen in Dänemark denselben Regeln für die Meldung.

Der gemeinsame Nenner ist jedoch, dass alle Unternehmen mehrmals im Jahr Mehrwertsteuer melden müssen, was zwischen zwei und zwölf Mal im Jahr variiert.

Die Fristen hängen vom Umsatz Ihres Unternehmens ab:

  • Jährlicher Umsatz von 0–5 Millionen DKK: Meldung alle sechs Monate, wobei Sie drei Monate Zeit haben, um die Mehrwertsteuer zu melden und zu zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum endet.
  • Jährlicher Umsatz von 5–50 Millionen DKK: Quartalsmeldung, wobei Sie ein bis zwei Monate Zeit haben, um die Mehrwertsteuer zu melden und zu zahlen, wenn der Abrechnungszeitraum endet.
  • Jährlicher Umsatz von 50 Millionen DKK oder mehr: Monatliche Meldung mit einem Monat Zeit, um die Mehrwertsteuer zu melden und zu zahlen. Dies gewährleistet ein verwaltbares Guthaben bei der dänischen Steuerbehörde.

Wenn Sie ein neu gegründetes Unternehmen sind, müssen Sie die ersten eineinhalb Jahre vierteljährlich melden und können dann beantragen, alle sechs Monate zu melden.

Sie müssen die Fristen für die Mehrwertsteuermeldung einhalten

Es ist wichtig, dass Sie die Frist einhalten, bis zu der Sie die Mehrwertsteuer melden müssen, die Ihr Unternehmen schuldet. Typischerweise ist dies der Buchhalter des Unternehmens, der diese Aufgabe übernimmt.

Die Buchhaltung des Unternehmens sollte mit den Regeln vertraut sein, aber wenn nötig, sollten Sie sich rechtzeitig auf Skat.dk informieren.

Wenn Ihr Unternehmen die Fristen für die Mehrwertsteuermeldung nicht einhält, kann Ihnen eine Gebühr von 800 Kronen berechnet werden, da dies dazu führt, dass die Steuerbehörde die Mehrwertsteuer selbst berechnen muss.

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FAQ

Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen DKK melden monatlich. Unternehmen zwischen 5–50 Millionen DKK melden vierteljährlich. Unternehmen unter 5 Millionen DKK melden halbjährlich.
Mehrwertsteuererklärungen müssen bis zum letzten Arbeitstag des Monats nach Ende des Meldezeitraums eingereicht werden. Für vierteljährliche Filer ist Q1 (Jan–März) bis zum 30. April fällig.
Verspätete Einreichung löst eine automatische Geldbuße von SKAT aus. Wiederholte verspätete Einreichung kann zu geschätzten Umsatzsteuerabgaben, erzwungener Inkasso und möglicher Abmeldung führen.