MwSt.-Berichterstattung

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Was ist ein Mehrwertsteuerbericht?

Ein MwSt.-Bericht ist der MwSt. -Bericht eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum. Sie besteht aus einer Berechnung der gesamten Eingangs- und Ausgangs-Mehrwertsteuer eines Unternehmens, die an die dänische Steuerbehörde (Skattestyrelsen) gemeldet wird.

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So erstellen Sie einen Mehrwertsteuerbericht

Um eine MwSt.-Meldung für Ihr Unternehmen zu erstellen, müssen Sie der dänischen Steuerbehörde eine Berechnung dessen melden, was das Unternehmen als Ganzes an MwSt. zahlen muss.

Zunächst registrieren Sie die Vorsteuer und die Ausgangssteuer Ihres Unternehmens für den jeweiligen Zeitraum.

Bei der Vorsteuer handelt es sich um die Mehrwertsteuer, die Ihr Unternehmen beim Kauf von Waren entrichten muss. Die Ausgangsmehrwertsteuer ist die Mehrwertsteuer des Unternehmens auf Verkäufe und ist der Betrag, den Ihr Unternehmen beim Verkauf seiner Waren als Mehrwertsteuer in Rechnung stellen muss.

Nachdem Sie diese Beträge registriert haben, ziehen Sie die Vorsteuer von der Ausgangssteuer ab und erhalten so den gesamten zu versteuernden Betrag, der gemeldet werden muss.

Unter Skatteforvaltningens TastSelv Erhverv (Business Self-Service) können Sie die Seite " VAT " auswählen und die erforderlichen Informationen eingeben.

Wer ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu melden?

Im Allgemeinen sind Sie umsatzsteuerpflichtig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben, das Waren oder Dienstleistungen verkauft. Das bedeutet, dass Sie die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen erheben müssen, und dass Sie verpflichtet sind, die Mehrwertsteuer an die dänische Steuerbehörde zu melden.

Die meisten Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer auszuweisen, aber es gibt sogenannte Mehrwertsteuerbefreiungen.

Hier sind einige Beispiele:

  • Unternehmen des Gesundheitswesens wie Ärzte, Psychologen usw.
  • Finanzunternehmen wie Banken oder Kreditinstitute
  • Unternehmen, die Bildung und Ausbildung anbieten

Darüber hinaus gibt es auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für einen Jahresumsatz von weniger als 50.000 DKK. Wenn Ihr Unternehmen nicht mehr als 50.000 DKK pro Jahr umsetzt, sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit. Ob Sie sich für Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen wollen oder nicht, ist Ihnen freigestellt.

MwSt.-Fristen für die Berichterstattung

Sie müssen die Fristen für die Meldung der Mehrwertsteuer kennen. Allerdings gelten nicht für alle Unternehmen in Dänemark die gleichen Meldevorschriften.

Der gemeinsame Nenner ist jedoch, dass alle Unternehmen mehrmals im Jahr die Mehrwertsteuer melden müssen, was zwischen zwei und zwölf Mal im Jahr der Fall sein kann.

Die Fristen hängen vom Umsatz Ihres Unternehmens ab:

  • Jahresumsatz von 0-5 Millionen DKK: Meldung alle sechs Monate, wobei Sie nach Ablauf des Abrechnungszeitraums drei Monate Zeit haben, die Mehrwertsteuer zu melden und abzuführen.
  • Jahresumsatz von 5-50 Millionen DKK: Vierteljährliche Meldung, wobei Sie nach Ablauf des Abrechnungszeitraums anderthalb Monate Zeit haben, die Mehrwertsteuer zu melden und abzuführen.
  • Jahresumsatz von 50 Millionen DKK oder mehr: Monatliche Berichterstattung, mit einem Monat Zeit für die Meldung und Abführung der Mehrwertsteuer. Dies gewährleistet, dass Sie eine überschaubare Bilanz mit der dänischen Steuerbehörde haben.

Wenn Sie ein neu gegründetes Unternehmen sind, müssen Sie in den ersten eineinhalb Jahren vierteljährlich Bericht erstatten, danach können Sie beantragen, alle sechs Monate Bericht zu erstatten.

Sie müssen Ihre Mehrwertsteuerfristen einhalten

Es ist wichtig, dass Sie die Frist einhalten, innerhalb derer Sie die von Ihrem Unternehmen geschuldete Mehrwertsteuer melden müssen. Normalerweise ist der Buchhalter des Unternehmens für diese Aufgabe zuständig.

Die Buchhaltung des Unternehmens sollte mit den Regeln vertraut sein, aber im Bedarfsfall sollten Sie sich rechtzeitig auf Skat.dk informieren.

Wenn Ihr Unternehmen die Meldefristen für die Mehrwertsteuer nicht einhält, kann Ihnen eine Gebühr von 800 Kronen in Rechnung gestellt werden, da die Steuerbehörde dann die Mehrwertsteuer selbst berechnen muss.

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