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VAT-Buchhaltung

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Was ist VAT-Buchhaltung?

Wenn Sie ein zur Umsatzsteuer angemeldetes Unternehmen haben, müssen Sie Aufzeichnungen über den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen führen. Dies wird als VAT-Konto bezeichnet und ist normalerweise in Ihre regulären Konten integriert.

Das VAT-Konto muss regelmäßig berechnet und den Steuerbehörden gemeldet werden. Der Zweck besteht darin, zu zeigen, wie viel VAT Ihnen geschuldet wird oder wie viel Sie den Steuerbehörden schulden.

Inhalte eines Umsatzsteuerkontos

Die Umsatzsteuerabrechnung in Ihren Konten muss mit Eingangsumsatzsteuer und Ausgangsumsatzsteuer erfolgen:

  • Eingangsumsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie zahlen, wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung kaufen.
  • Umsatzsteuer ist die Umsatzsteuer auf die Waren oder Dienstleistungen, die Ihr Unternehmen verkauft – die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden berechnen, wenn diese bei Ihnen kaufen.

 

Die Differenz zwischen Ihrer Eingangsumsatzsteuer und Ausgangsumsatzsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie den Steuerbehörden melden und zahlen müssen. Die Konten müssen klar ausweisen, welche Waren und Dienstleistungen Ihr Unternehmen verkauft hat und welche Waren und Dienstleistungen gekauft worden sind.

Wenn die Konten zeigen, dass Ihre Ausgangsumsatzsteuer Ihre Eingangsumsatzsteuer übersteigt, deutet dies darauf hin, dass Sie für mehr verkaufen als Sie für den Einkauf ausgeben – was ein gutes Zeichen ist.

Der Umsatz Ihres Unternehmens bestimmt die Umsatzsteuerperiode

Ihr Umsatzsteuerkonto muss die Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer Ihres Unternehmens über einen bestimmten Zeitraum bilden. Der Zeitraum, in dem Sie die Konten den Steuerbehörden melden müssen, hängt von der Größe des Umsatzes Ihres Unternehmens ab und erstreckt sich über einen Monat, drei Monate oder sechs Monate.

  • Umsatz zwischen DKK 0–5 Millionen pro Jahr: Bericht alle sechs Monate.
  • Umsatz zwischen DKK 5–50 Millionen pro Jahr: Bericht jedes Quartal.
  • Umsatz von mehr als DKK 50 Millionen pro Jahr: Bericht jeden Monat.

Wer muss eine Umsatzsteuererklärung einreichen – und wer nicht?

Sie müssen ein Umsatzsteuerkonto erstellen, wenn Ihr Unternehmen umsatzsteuerregistriert bei Erhvers- og Selskabsstyrelsen ist. Darüber hinaus müssen Sie sich registrieren, wenn Ihr Unternehmen die folgenden zwei Anforderungen erfüllt:

  • Das Unternehmen verkauft Waren oder Dienstleistungen, für die das Unternehmen eine Zahlung erhält.
  • Der Umsatz des Unternehmens übersteigt DKK 50.000 innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 Monaten.

Heilbehandlungen, Bildung und Banken sind von der Umsatzsteuerregistrierung befreit und von der Umsatzsteuer und daher auch von der Meldung von Umsatzsteuerkonten befreit.

Wenn der Umsatz Ihres Unternehmens weniger als DKK 50.000 über einen beliebigen Zeitraum von 12 Monaten beträgt, sind Sie auch nicht zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet – und daher nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung einzureichen. Stattdessen können Sie sich freiwillig dafür entscheiden, Umsatzsteuer zu berechnen und Umsatzsteuer zu melden.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wir bieten eine effiziente und digitale Bearbeitung von Rechnungen, die Möglichkeit der Integration mit Firmenkarten, Buchhaltungssystemen, Gehaltsabrechnungssystemen, und vielem mehr.

Sie können hier mehr Informationen über unsere Lösungen erhalten oder kontaktieren Sie uns wenn Sie Fragen haben.

FAQ


Wenn Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer angemeldet ist, müssen Sie ein Mehrwertsteuerkonto führen. Dieses Konto bietet einen Überblick über die Ein- und Verkäufe von Waren und Dienstleistungen Ihres Unternehmens und ermöglicht Ihnen, Ihre Mehrwertsteuererklärung abzugeben.
Sie erstellen ein Mehrwertsteuerkonto, indem Sie Mehrwertsteuerpflichtige Waren und Dienstleistungen identifizieren, relevante Rechnungen und Belege sammeln, Mehrwertsteuerbetrag berechnen, diese in Ihrem Buchhaltungssystem aufzeichnen und sie den Steuerbehörden einreichen.