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Mehrwertsteuer-Darlehen

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Was ist ein Mehrwertsteuerdarlehen?

In den Jahren 2020 und 2021, während der COVID-19-Pandemie, bot der Staat eine Reihe von zinslosen Krediten an, um den Unternehmen die nötige Liquidität zu verschaffen, damit sie die Zeit der Zwangsstilllegungen im Land überstehen konnten.

Die zinslosen Darlehen konnten zwischen dem 17. November 2020 und dem 16. Juni 2021, dem letzten Antragstermin, bei der Steuerbehörde (früher SKAT) beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen konnten einen Betrag in Höhe der vom Unternehmen zu zahlenden Mehrwertsteuer aufnehmen.

In der Praxis bedeutet dies, dass den Unternehmen eine Fristverlängerung für die Zahlung der geschuldeten Mehrwertsteuer gewährt wurde.

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Eine Reihe von Anforderungen

Obwohl es keine unmittelbaren Anforderungen an die Sicherheiten gab, mussten die Kreditnehmer dennoch mehrere Bedingungen erfüllen.

So darf sich ein Unternehmen beispielsweise nicht in einem Konkursverfahren befinden oder Personen gehören, die wegen Steuerbetrugs verurteilt wurden.

Rückzahlung eines MwSt.-Darlehens

Sie können Ihr MwSt.-Darlehen in einer einzigen Rate zurückzahlen, wenn Sie über die erforderlichen Mittel verfügen. Sie können mit der Steuerbehörde einen Zahlungsplan vereinbaren, wenn Sie nicht über den Gesamtbetrag verfügen. Hier gilt ein monatlicher Zinssatz von 0,7 %.

Der Zahlungsplan ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z. B. muss das Darlehen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Zahlungsplans zurückgezahlt werden.

Wenn Sie Ihr MwSt.-Darlehen nicht fristgerecht zurückzahlen und keinen Zahlungsplan vereinbart haben, wird die Forderung von einem Inkassobüro eingezogen, das Verzugszinsen erhebt.

Anforderungen an einen Ratenzahlungsplan für kleine und mittlere Unternehmen

Um einen Ratenplan für das zinslose MwSt.-Darlehen erstellen zu können, hat die Steuerbehörde einige Voraussetzungen festgelegt. Damit ein Unternehmen berücksichtigt werden kann, muss es:

Sie haben keine Schulden bei der Steuerbehörde
Sie haben jeweils nur einen Ratenzahlungsplan
Rechtzeitige Meldung der Mehrwertsteuer sowie rechtzeitige Meldung von A-Steuer, AM-Beiträgen und anderen Steuern

Die Anforderungen stellen sicher, dass ein Unternehmen die Schulden innerhalb der Fristen zurückzahlen kann. Mehr über den Zahlungsplan können Sie auf Skat.dk lesen .

Wann ist ein MwSt.-Darlehen zurückzuzahlen?

Wenn Sie das Darlehen zwischen dem 17. November 2020 und dem 14. April 2021 beantragt haben, müssen Sie es bis zum 1. April 2022 zurückzahlen.

Wenn Sie den Antrag jedoch zwischen dem 12. Juni 2021 und dem 16. Juni 2021 gestellt haben, müssen Sie ihn bis zum 1. November 2022 zurückzahlen.

Zu diesen Terminen wird die gesamte Schuld fällig, es sei denn, Sie haben mit der Steuerbehörde andere Vereinbarungen getroffen.

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FAQ

Wann muss ein Mehrwertsteuerdarlehen zurückgezahlt werden?
Ein MwSt.-Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Zahlungsvereinbarung zurückgezahlt werden. Andernfalls wird die Forderung an die dänische Steuerbehörde (Gældsstyrelsen) zur Einziehung weitergeleitet.
Vom 17. März 2021 bis zum 14. April 2021 können Sie auf virk.dk ein Mehrwertsteuerdarlehen beantragen.
Bei einem MwSt-Darlehen handelt es sich nicht um eine wiederkehrende Zahlung, sondern um die einmalige Auszahlung eines Darlehens, das die Unternehmen während eines bestimmten Zeitraums beantragen konnten. Daher gibt es keinen festen Auszahlungstermin für Mehrwertsteuerdarlehen, da er davon abhängt, wann das Unternehmen das Darlehen beantragt hat.

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