Neuer Gesetzentwurf, digitale Buchführung und Änderungen des dänischen Buchführungsgesetzes

Ein Vorschlag zur Änderung des dänischen Buchführungsgesetzes wird für Unternehmen, die ihre Buchhaltungsunterlagen nicht digital speichern, von großer Bedeutung sein.
Mitarbeiter auf support im Gespräch

Inhalt

Vor einigen Jahrzehnten setzte die erste Digitalisierungswelle in der Geschäftswelt ein. Zunächst wurden analoge Medien mit Strom versorgt, damit sie digitalisiert werden konnten. Heute befinden wir uns in der vierten Welle der Digitalisierung, in der künstliche Intelligenz und Robotik eingesetzt werden, um support die Art und Weise, wie wir Entscheidungen treffen, zu verbessern.

Es gibt immer noch viele Unternehmen, die die Digitalisierung nicht angenommen und die physischen und analogen Medien nicht digitalisiert haben. Das wird sich jetzt ändern. Es wurde ein Vorschlag zur Änderung des dänischen Buchführungsgesetzes vorgelegt. Der Vorschlag soll ab dem1. Juli 2022 gelten. Eine Änderung des Gesetzes wird für die Unternehmen, die ihre Buchhaltungsunterlagen derzeit nicht digital aufbewahren, von großer Bedeutung sein.

Anforderungen an die digitale Speicherung

Die vorgeschlagene Gesetzgebung sieht in der Tat vor, dass die Buchhaltungsunterlagen und die Rechnungsverwaltung in Zukunft digital aufbewahrt werden müssen. Außerdem muss eine digitale Sicherungskopie aufbewahrt werden, und vor allem wird es nicht mehr zulässig sein, Buchhaltungsunterlagen in physischer Form aufzubewahren. Die neuen Aufbewahrungsvorschriften sollen für Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von über 300.000 DKK für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 oder später gelten. Die Digitalisierung von Buchhaltungsunterlagen aus früheren Geschäftsjahren ist nicht vorgeschrieben, aber es wird angedeutet, dass Unternehmen, die die neuen Anforderungen des Buchhaltungsgesetzes nicht erfüllen, mit Geldstrafen von bis zu 1.500.000 DKK bestraft werden können.

Schnelle Registrierung

Darüber hinaus enthält der Vorschlag auch die Anforderung, dass alle Buchungsunterlagen spätestens 10 Arbeitstage nach Erhalt registriert werden müssen. Je nachdem, was genau unter "registriert" zu verstehen ist, werden viele Unternehmen ihre internen Verfahren für die Registrierung und Buchführung von Ausgaben überprüfen müssen:

"Es sieht nicht gut aus für die Unternehmen, die nach Erhalt einer Rechnung oder eines Kontoauszugs von ihrem Kartenaussteller die entsprechenden Buchungen an den einzelnen Mitarbeiter oder Karteninhaber senden, der dann seine Quittungen anhängt und alles zur Genehmigung wieder zurückschickt", sagt Puk Askøe Bak, Implementierung consultant bei Acubiz.

- Jetzt müssen wir natürlich abwarten, was innerhalb der "10 Tage Registrierung" liegt. So wie ich es jedoch interpretiere, müssen alle Informationen, die für Buchungen verwendet werden sollen, innerhalb von 10 Tagen registriert, aber nicht unbedingt gebucht werden. Unabhängig davon, wie die endgültige Gesetzgebung aussehen wird, ändert dies nichts an der Tatsache, dass Unternehmen, die Ausgaben, Rechnungen und anderes Buchhaltungsmaterial manuell verteilen und bearbeiten, wahrscheinlich Probleme haben werden, die 10-Tage-Frist einzuhalten, so Puk weiter.

Der Vorschlag zur Änderung des dänischen Buchführungsgesetzes, der von der dänischen Wirtschaftsbehörde vorgelegt wurde, soll im Februar im dänischen Parlament beraten werden. Natürlich werden wir alle Aktualisierungen zu diesem Vorschlag verfolgen.

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