Was wird sich mit dem neuen dänischen Buchführungsgesetz ändern?
Das neue dänische Buchführungsgesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Das bedeutet, dass dänische Unternehmen ihre Belege digital in einem digitalen Finanzsystem registrieren und speichern müssen. Außerdem gibt es jetzt Anforderungen an die digitale Sicherung von Buchhaltungsunterlagen.
Unternehmen, die den Berichtsklassen B, C oder D angehören, müssen die neuen Anforderungen ab dem 1. Januar 2024 erfüllen. Für Unternehmen der Berichtsklasse A mit einem Umsatz von mehr als 300.000 DKK ist das Datum der 1. Januar 2026.
Es ist jedoch möglich, Belege digital zu speichern, vgl. § 10 Abs. 2 des alten Buchführungsgesetzes. Sie können also wählen, ob Sie Ihre Belege bis zum 1. Januar 2024 oder 2026 physisch oder digital aufbewahren wollen.
Gutscheine müssen weiterhin fünf Jahre lang aufbewahrt werden
Laut SKAT müssen Sie Ihre Belege noch 5 Jahre nach Ende des Haushaltsjahres, auf das sich das Material bezieht, sicher aufbewahren. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass ein unabhängiges und eindeutiges Auffinden des Buchhaltungsmaterials möglich ist. Hier kommt der Vorteil der digitalen Aufbewahrung ins Spiel. Schließlich nehmen Belege aus fünf Jahren in physischen Ordnern viel mehr Platz ein als auf einem Server - und die Suche nach dem einzelnen Beleg ist viel einfacher und schneller!
Es gibt keinen Grund, nicht schon heute mit der Digitalisierung Ihres Spesenmanagements zu beginnen.
Digitale Belege eignen sich auch als Nachweis, wenn Sie Ihre Spesen von Ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen müssen - zum Beispiel nach der Rückkehr von einer Geschäftsreise. Auch die Reisekostenabrechnung lässt sich leicht digitalisieren. Mehr dazu können Sie hier lesen.
Acubiz hilft Ihnen bei der Einhaltung von Gesetzen
Wenn Sie eine digitale Lösung wie Acubiz verwenden, um Ihre Ausgaben zu verwalten, werden die Belege gemäß den bestehenden und neuen Gesetzen digital gespeichert.
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