Was ist eine Abrechnungserklärung?
Eine Abrechnung ist ein Kontoauszug, der im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie erstellt wird und die endgültige Abrechnung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer darstellt.
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, müssen Sie eine Abrechnung erstellen, aus der hervorgeht, welche Wohnkosten Sie vor dem Verkauf gezahlt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verkäufer nur für seine eigenen Ausgaben aufkommt und nicht für die des Käufers.
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Eine Abrechnung ist also eine Abrechnung über die Rückerstattung der Kosten, die der Verkäufer einer Immobilie vor dem Übergabedatum gezahlt hat. Bei den Kosten handelt es sich um Vorauszahlungen, die der Käufer einer Immobilie an den Verkäufer zurückzahlen muss.
Dies kann die Grundsteuer, Wasser oder die Eigentumsversicherung sein.
Die Erklärung muss spätestens 30 Tage nach der Übertragung erstellt werden.
Am Tag der Übergabe werden in der Regel verschiedene Zähler abgelesen, um sicherzustellen, dass dem Käufer und dem Verkäufer nur der Verbrauch in Rechnung gestellt wird, den sie jeweils hatten.
Anhand dieser Messwerte wird die Abrechnung erstellt, die 30 Tage nach der Übernahme der Immobilie erfolgen muss.
Für feste Ausgaben wie die Grundsteuer muss die Erstattung am Tag der Übergabe erfolgen. Betriebskosten wie Wasser werden am Tag der Veräußerung erstattet, wenn dieser vor dem Tag der Übergabe liegt.
Was beinhaltet eine Abrechnungserklärung?
Der Inhalt einer Abrechnung kann je nach Art der Immobilie unterschiedlich ausfallen.
Einige Punkte finden sich jedoch in den meisten Erklärungen wieder. Hier ist eine Liste mit einigen dieser Punkte:
- Grundsteuern
- Anteil des Verkäufers an der Eigentumsversicherung
- Ratenzahlungen (Zinsen)
- Wasser- und Abwassergebühren
- Gebühren für Müllabfuhr und Schornsteinfeger
- Übernahme von Darlehen/Hypotheken
- Im Voraus bezahlte Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Wärme
- Mitgliedsbeiträge für Wohnungseigentümergemeinschaften (Eigenheimkäufe)
- Gemeinsame Ausgaben für die Wohnungseigentümergemeinschaft (bei Kauf einer Eigentumswohnung)
- Ölbestand, wenn die Wohnung mit Öl beheizt wird. Wenn nicht vereinbart ist, dass der Inhalt Teil der Transaktion ist, muss das am Tag der Übergabe verbleibende Öl berechnet werden.
Wenn der Käufer die Immobilie vorzeitig in Besitz nimmt
Manchmal erhält der Käufer schon vor dem Übergabetermin Zutritt zur Immobilie. In diesem Fall werden bei der Schlüsselübergabe verschiedene Verbrauchszähler, z. B. für Strom, Wasser und Wärme, abgelesen.
Wenn der Käufer die Immobilie in Besitz nimmt, übernimmt er auch das Risiko für die Immobilie. Bei Hypothekendarlehen ist es daher sinnvoll, dass der Käufer im Zusammenhang mit der Immobilientransaktion eine Hausratversicherung für die Immobilie abschließt.
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