Was ist die Ausgangsmehrwertsteuer (Umsatzsteuer)?
In Dänemark gibt es einen Steuerzusatz mit der Bezeichnung VAT, was für Value Added Tax steht. Zwei Begriffe innerhalb der Mehrwertsteuer beziehen sich darauf, wann die Steuer erhoben und gezahlt wird: Vorsteuer und Ausgangssteuer.
Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Mehrwertsteuer, die mit den steuerpflichtigen Verkäufen eines Unternehmens verbunden ist. Die Mehrwertsteuer wird auf Waren oder Dienstleistungen erhoben, wenn ein Unternehmen an eine Privatperson oder ein Unternehmen verkauft.
Sie können die Einkäufe und Verkäufe Ihres Unternehmens mit Acubiz digital verwalten
Mit Acubiz können Sie die Einkäufe und Verkäufe Ihres Unternehmens verwalten und erhalten einen Überblick, wenn Sie die Mehrwertsteuer an die Steuerbehörden melden müssen.
Die Mehrwertsteuer wird auch als Verkaufssteuer bezeichnet. Das liegt daran, dass es sich um die Mehrwertsteuer handelt, die der Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellt und später mit den Steuerbehörden abrechnet. Das bedeutet, dass der Verkäufer letztendlich die Umsatzsteuer zahlt.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
In Dänemark beträgt der Mehrwertsteuersatz für die meisten Waren 25 %.
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Mehrwertsteuer zu den verkauften Waren oder Dienstleistungen hinzuzufügen, so dass sie im Preis enthalten ist, den der Kunde zahlt.
Wenn zum Beispiel ein Unternehmen einen Fernseher für 4.000 Kronen verkauft, müssen 1.000 Kronen Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden. Der Kunde muss also insgesamt 5.000 Kronen zahlen.
Wenn das Unternehmen später den Steuerbehörden Bericht erstattet, werden die 1.000 Kronen für den Verkauf des Fernsehers im obigen Beispiel dokumentiert.
Ihre Ausgangsumsatzsteuer muss den Steuerbehörden gemeldet werden
Wenn Sie die Mehrwertsteuer abrechnen müssen, müssen Sie die Vorsteuer und die Ausgangssteuer in Ihre Mehrwertsteuerabrechnung aufnehmen und an die Steuerbehörden übermitteln. Die Differenz zwischen Ihrer Eingangs- und Ausgangs-Mehrwertsteuer ist die Mehrwertsteuer, die gemeldet und an die Steuerbehörden abgeführt werden muss.
Wenn Ihre Ausgangsmehrwertsteuer Ihre Eingangsmehrwertsteuer übersteigt, müssen Sie die Differenz an die Steuerbehörden abführen. Sie erhalten eine Erstattung, wenn die Vorsteuer die Ausgangssteuer übersteigt.
Aus Ihrer Mehrwertsteuerabrechnung muss klar hervorgehen, welche Waren und Dienstleistungen Sie verkauft und welche Sie gekauft haben. Daher sollten Sie sich bei Ihrem Buchhalter oder Ihrer Buchhaltung vergewissern, dass alle Rechnungen und Belege in Ordnung sind, bevor Sie Ihre Abschlüsse vorlegen.
Nicht alle Dienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig
Es gibt Ausnahmen für Dienstleistungen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Hier finden Sie eine Liste mit Beispielen für steuerfreie Dienstleistungen:
- Medizinische Praktiken und Behandlungen in Krankenhäusern
- Bildung in Schulen und Hochschuleinrichtungen
- Wohltätige Aktivitäten
- Persönlicher Transport
Diese unterliegen nicht der Mehrwertsteuerregistrierung und können stattdessen der Lohnsummensteuer unterliegen, die sich auf einen geringeren Betrag als die Gesamtsumme der Gehälter im Unternehmen beläuft.
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