Was ist ein Jahreskonto?
Ein Jahresabschluss ist eine finanzielle Momentaufnahme eines Unternehmens, die einmal im Jahr erstellt wird.
Alle dänischen Unternehmen unterliegen dem Jahresabschlußgesetz, nach dem sie einen Jahresabschluß vorlegen müssen. Grundlage für den Jahresabschluss ist die im Laufe des Jahres durchgeführte Buchführung, in der Einnahmen und Ausgaben erfasst werden.
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Viele Unternehmen nutzen heute automatisierte und digitale Spesenverwaltungssysteme, wie Acubiz, um sicherzustellen, dass die Jahresabrechnung korrekt ist.
Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die Finanzen eines Unternehmens, einschließlich Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Mehrwertsteuer und je nach Buchführungsklasse des Unternehmens möglicherweise Cashflow und Kennzahlen.
Je nach Art des Unternehmens gibt es unterschiedliche Anforderungen an den Jahresabschluss. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss einen Jahresabschluss erstellen, während ein Einzelunternehmen mehr Anforderungen erfüllen muss.
Auf die verschiedenen Anforderungen werden wir später noch genauer eingehen.
Welchen Zeitraum deckt das Konto ab?
Warum sollten Sie einen Jahresbericht erstellen?
Es gibt zwei Hauptgründe für die Erstellung eines Jahresabschlusses.
Ein Grund dafür ist, dass sie einen guten Überblick über die Finanzen Ihres Unternehmens bietet. Mit einem klaren Überblick über Einnahmen, Ausgaben und andere Schlüsselzahlen können Sie Ihr Unternehmen leichter entwickeln.
Der andere Grund ist, dass es für die meisten Unternehmen eine Voraussetzung ist.
Hier finden Sie eine Liste der Unternehmen, die ihren Jahresabschluss vorlegen müssen:
- Private Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Partnerschaftsgesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Kommanditgesellschaften (wenn alle Eigentümer Unternehmen sind)
- Interessiert Unternehmen (wenn alle Eigentümer Unternehmen sind)
- Europäische Genossenschaften (SCE-Gesellschaften)
- Mitarbeiter-Investmentgesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Kommerzielle Stiftungen
Unternehmen, die KEINE Jahresabschlüsse vorlegen müssen
Wenn Sie ein Einzelunternehmen, einen PMV oder ein I/S besitzen, hängt es von Ihrer Steuerform ab, ob Sie ein formelles Konto erstellen müssen. Die Erstellung eines formellen Kontos ist nicht erforderlich, wenn Sie nach den normalen Regeln der Personensteuer besteuert werden. Stattdessen müssen Sie die steuerlichen Grundsätze durch eine ordnungsgemäße Aufzeichnung einhalten.
Wenn Sie die Unternehmens- oder Kapitalrückführungsregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie eine formelle Buchführung erstellen. Die Buchführung muss den Anforderungen der Buchführungsklasse A genügen.
Im Folgenden finden Sie eine genauere Auflistung der Unternehmen, die nicht zur Rechnungslegung verpflichtet sind:
- Einzelfirmen
- Kommanditgesellschaften (wenn mindestens einer der Eigentümer eine Person ist)
- Personengesellschaften (wenn mindestens einer der Eigentümer eine Person ist)
- Kleine Unternehmen in Privatbesitz
- Konkurs gegangene Unternehmen
- Unternehmen, die eine Ausnahmeerklärung abgegeben haben
- Unternehmen im Umbau
Anforderungen an die Jahresabschlüsse
Eine Jahresabrechnung muss enthalten
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt das Verhältnis zwischen allen Einnahmen und Ausgaben. Sie dient dazu, festzustellen, ob im Unternehmen während des Geschäftsjahres ein Gewinn oder ein Verlust entstanden ist.
Bilanz
Eine Bilanz zeigt die Aktiva und Passiva Ihres Unternehmens.
Aktiva sind die Werte eines Unternehmens und bestehen aus Anlagevermögen, Vorräten, Bargeld und Forderungen. Die Passiva bestehen aus den Verpflichtungen des Unternehmens, dem Eigenkapital, den Haftungsrückstellungen und den Schulden. Dies soll zeigen, wie ein Unternehmen sein Vermögen finanziert hat.
Wichtig ist, dass Aktiva und Passiva in der Buchführung immer übereinstimmen müssen.
Bescheinigung der Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung des Unternehmens muss eine Erklärung über die Aktivitäten des letzten Jahres und die Erwartungen für das kommende Jahr abgeben.
Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze
Hier werden die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze beschrieben.
Jahresabschluß und Frist - Wann sollte der Jahresabschluß hinterlegt werden?
Was die Frist für den Jahresabschluss betrifft, so hängt diese auch von der Art Ihres Unternehmens ab.
Wenn Sie ein Unternehmen (ApS oder A/S) haben, müssen Sie den Jahresabschluss am Ende des Jahres bei der dänischen Wirtschaftsbehörde einreichen. Die Frist für die Übermittlung des Jahresabschlusses ist spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Die meisten Jahresabschlüsse folgen dem Kalenderjahr, wobei der Bericht bis zum 31. Mai des Folgejahres eingereicht werden muss.
Börsennotierte Unternehmen und staatliche Aktiengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss jedoch spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorlegen.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben, müssen Sie der dänischen Gewerbebehörde oder der Steuerbehörde (Skattestyrelsen) keine Jahresabschlüsse vorlegen. Stattdessen müssen Sie Informationen über Ihre Finanzzahlen und Ergebnisse (Gewinn oder Verlust) vorlegen, indem Sie Ihr Informationsformular bis zum 1. Juli, dem Jahr nach Ablauf Ihres Geschäftsjahres, einreichen. Skattestyrelsen kann die Informationen aus dem Auskunftsformular abrufen, wenn Sie für eine Steuerprüfung ausgewählt werden.
Möchten Sie mehr wissen?
Um einen Jahresbericht zu erstellen, müssen Sie die Kontrolle über alle Einnahmen des Jahres haben.
Mit Acubiz haben Sie die Gewissheit, dass der Prozess aller mitarbeiterbezogenen Ausgaben und Belege digitalisiert wird. So können Sie sicher sein, dass Sie diesen Teil des Prozesses bei der Erstellung des Jahresberichts unter Kontrolle haben.
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FAQ
Was ist ein Jahreskonto?
Wie erstellt man Jahresabschlüsse?
Wer muss den Jahresbericht unterschreiben?
Wann sollten Sie einen Jahresbericht erstellen?
Wann sollten Sie einen Jahresbericht vorlegen?
Sie müssen Ihren Jahresbericht spätestens fünf Monate nach Ende des Rechnungszeitraums bei der Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen) einreichen. Große Unternehmen müssen den Bericht jedoch spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres vorlegen.