Schweden Zulagenregelung
Schwedische Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern auf Geschäftsreisen steuerfreie Tagegelder als Ausgleich für die erhöhten Lebenshaltungskosten gewähren. Die steuerfreien Tagegelder werden unter bestimmten Bedingungen gewährt, die sicherstellen, dass die Reise mindestens eine Übernachtung umfasst. Die maximale Höhe des Tagegelds ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Reisen im Inland (2024) | Reisen ins Ausland (2024) | |
Ganzer Tag | SEK 290 | Volle Zulage |
Halber Tag | SEK 145 | 50% der vollen Vergütung |
Definition einer Geschäftsreise
Entfernung: Der Ort der Geschäftsreise muss mehr als 50 Kilometer von der Wohnung oder dem üblichen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers entfernt sein.
Höchstbetrag: Die Zulagen sind bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei, der in der obigen Tabelle angegeben ist.
Dauer: Mindestens eine Übernachtung. Beginnt die Geschäftsreise zwischen 00.00 und 06.00 Uhr, so gilt sie als Übernachtung.
Internationale Geschäftsreise
Findet die Geschäftsreise im Ausland statt, gelten besondere Regeln:
Dauer: Beginnt die Geschäftsreise später als 12.00 Uhr, wird sie als halber Tag eingestuft. Der Rückreisetag wird ebenfalls als halber Tag gewertet, wenn die Reise um 19.00 Uhr oder früher endet.
Unterkunft für die Nacht: In der Regel wird die Unterkunft vom Arbeitgeber gestellt. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 50 % der vollen Vergütung zahlen, der steuerfrei ist.
Ort: Bewegt sich der Arbeitnehmer während eines Tages zwischen mehreren Ländern, so ist der normale Betrag dort anzusetzen, wo sich der Arbeitnehmer am längsten aufgehalten hat. Bei der Berechnung wird die Zeit, die für die Beförderung per Flugzeug oder Schiff aufgewendet wird, nicht berücksichtigt.
Lang andauernde Geschäftsreisen
Bei langen Dienstreisen können Arbeitgeber nur für ganze Tage steuerfreie Zuschläge zahlen, da für halbe Tage keine Zuschläge gewährt werden. Die Tageshöchstbeträge werden in zwei Zeiträume aufgeteilt. Siehe nachstehende Tabelle:
Nach drei Monaten | 70 % der vollen Zulage |
Nach zwei Jahren | 50 % einer vollen Zulage |
Kostenlose Mahlzeiten
Werden die Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder dessen Geschäftsverbindungen gestellt, muss der Verpflegungssatz entsprechend gekürzt werden. Die Abzüge unterscheiden sich zwischen Inlands- und Auslandsreisen, wie aus der nachstehenden Tabelle hervorgeht:
Inländische Reisen | Reisen ins Ausland | |
Frühstück | 20% | 15% |
Mittagessen | 35% | 35% |
Abendessen | 35% | 35% |
Dokumentation und Bezahlung
Die Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass alle Bedingungen für steuerfreie Reisekostenerstattungen erfüllt sind, und müssen Unterlagen über den Zweck der Reise, die Anzahl der Dienstreisetage und die Berechnung der Erstattung aufbewahren.
Möchten Sie mehr erfahren?
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen, auf der Website von skatteverket mehr über die Zulagen zu lesen. Wenn Sie auf der Suche nach einem System sind, das die Reisekostenerstattung für Ihre Mitarbeiter abwickeln kann, berechnet Acubiz die Erstattung auf der Grundlage der aktuellen nationalen Tarife, die wir automatisch aktualisieren.
Lesen Sie mehr darüber, wie wir Reisekostenerstattungen verwalten.