Choose language

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen mit zugehörigen Anlagen (die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen") bilden zusammen mit Acubiz' Angebot, Vertrag und etwaigen Zusätzen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags für die Bereitstellung und Erbringung von Software, Produkten oder Dienstleistungen (gemeinsam als "Dienstleistung" bezeichnet), die zwischen einem Kunden (dem "Kunden") und Acubiz (gemeinsam als "Vereinbarung" bezeichnet) vereinbart wurden, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

Acubiz behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit aus Gründen einschließlich Änderungen aufgrund von Gesetzesänderungen, aufgrund neuer sachlicher oder privatrechtlicher Angelegenheiten oder im Zusammenhang mit einer Änderung der Dienstleistung zu ändern. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter:

acubiz.com/legal/acubiz-general-terms-and-conditions/

Wesentliche Änderungen von Preisen, Bedingungen und Konditionen werden dem Kunden mit mindestens 30 Tagen Vorankündigung mitgeteilt.

Bei Abschluss der Vereinbarung sind beide Parteien daran gehindert, sich auf Informationen zu verlassen oder solche geltend zu machen, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten sind. Dies umfasst frühere Zusagen, Verhandlungen oder Informationen über die Funktionalität der Dienstleistungen.

Alle Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarung sind nur gültig, wenn beide Parteien ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1. Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen sind in dem an den Kunden gesendeten Angebot und in Anlage 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Titel "Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen" festgelegt.

Acubiz oder Acubiz' Lizenzgeber ist Inhaber aller Rechte, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte, in der Dienstleistung (einschließlich aller einzelnen oder allgemeinen Anpassungen, die möglicherweise vorgenommen wurden), einschließlich Design, Software, Grafiken und Logos.

Solange die Vereinbarung in Kraft ist, hat der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Dienstleistung unter den ansonsten vereinbarten Bedingungen zu nutzen (die "Lizenz"). Der Kunde hat kein Recht, die Dienstleistung nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung zu nutzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienstleistung unter der Lizenz zu ändern oder zu kopieren, es sei denn, Acubiz hat ausdrücklich seine Zustimmung erteilt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, übliche Sicherungskopien anzufertigen, soweit diese Kopien ausschließlich zu Archiv- oder Sicherungszwecken während der Laufzeit der Vereinbarung dienen.

Der Kunde muss die angemessenen Anweisungen von Acubiz bezüglich der praktischen Nutzung und Integration der Dienstleistung in bestehende Systeme befolgen.

Acubiz ist berechtigt, das allgemeine Wissen, das bei der Entwicklung der Dienstleistung für den Kunden erworben wurde, für die Weiterentwicklung und/oder weitere Anpassung der Dienstleistung in jeglicher Hinsicht oder anderweitig zu nutzen.

3. Lieferung und Implementierung

Die Dienstleistung gilt als beim Kunden implementiert, wenn Acubiz den Kunden benachrichtigt hat, dass sie vorbereitet und beim Kunden in Betrieb genommen wurde (die "Implementierungszeit"). Eine Implementierung gilt nicht als erfolgt, wenn die Dienstleistung so fehlerhaft ist, dass eine Funktion oder ein Feature, das auf der Grundlage der Vereinbarung oder des Kontexts als kritisch für den Kunden angesehen werden muss, entweder nicht verfügbar ist oder nur mit großer Schwierigkeit genutzt werden kann und diese Fehler nicht auf die Umstände des Kunden zurückzuführen sind ("Kritische Fehler"), und der Kunde diese Kritischen Fehler innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Implementierungszeit Acubiz anzeigt. Wenn eine Umgehungslösung bereitgestellt werden kann oder eine vorübergehende Fehlerbeseitigung möglich ist, wird der Fehler nicht als kritischer Fehler betrachtet. Im Falle von Kritischen Fehlern, die vom Kunden angezeigt werden, behebt Acubiz diese innerhalb einer angemessenen Frist. Eine abgeschlossene Implementierung kann nicht aufgrund von unkritischen Fehlern oder Mängeln abgelehnt werden.

Die Dienstleistung in Form von Dienstleistungen, die nicht Implementierungsdienstleistungen sind, wird laufend erbracht und wird dem Kunden daher gemäß der Vereinbarung bereitgestellt.

Alle behobenen Mängel oder Fehler, die den Parteien zum Zeitpunkt der Implementierung bekannt sind, werden in einer separaten, von beiden Parteien zu vereinbarenden Fehlerliste festgehalten (die "Fehlerliste"). Die Nichtaufnahme in die Fehlerliste bedeutet nicht, dass der Kunde auf sein Recht verzichtet, die Behebung solcher Mängel und/oder Fehler zu fordern, es sei denn, Acubiz kann nachweisen, dass diese zum Zeitpunkt der Implementierung dem Kunden bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.

Fehler oder Mängel, für die Acubiz verantwortlich ist, werden gemäß Abschnitt 4 (Support) oder durch die Bereitstellung allgemeiner Updates gemäß Abschnitt 5 (Wartung und Verfügbarkeit) behoben.

4. Support

Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Acubiz-Lösungen ist Support für alle Pro-Benutzer enthalten, d. h. die Finanz-, Administrator- und Statistikbenutzer, die mit der Acubiz-Lösung verbunden sind und die vor der Inbetriebnahme eine Pro-Benutzer-Schulung absolviert haben.*

Lesen Sie mehr über Pro-Benutzer-Lizenzen hier: https://support.acubiz.com/hc/en-us/articles/208477338

Darüber hinaus bietet Acubiz umfassenden Support für Pro-Benutzer für alle Systemfehler, die die Lösung und Funktionalitäten beeinflussen, einschließlich Import- und Exportdaten, Konnektivitätsproblemen (Netzwerkzugriff, APIs, Serververbindungen usw.) und tatsächlichen Ausfällen.

5. Wartung und Verfügbarkeit

Acubiz stellt dem Kunden kontinuierlich allgemeine Updates für die Dienstleistung in Form von Verbesserungen, Änderungen, kleineren Systemänderungen oder neuen Versionen zur Verfügung (gemeinsam als "Updates" bezeichnet). Diese Updates werden dem Kunden ohne separate Vergütung zur Verfügung gestellt. Updates können mit oder ohne Ankündigung erfolgen und können die Dienstleistung, einschließlich der Informationen und Daten, die hochgeladen oder bereitgestellt werden, beeinflussen.

Wenn kundenspezifische Anpassungen der Dienstleistung durch Updates beeinflusst werden, die nicht kundenspezifisch sind, wird die Neuimplementierung dieser nach weiterer Vereinbarung nach Acubiz' aktuellen Stundenhonorar separat in Rechnung gestellt. Die Neuimplementierung der kundenspezifischen Anpassungen in Updates, die der Behebung eines Mangels in der Dienstleistung dienen, für den Acubiz dem Kunden verantwortlich ist, wird dem Kunden jedoch kostenlos bereitgestellt.

Es werden alle Anstrengungen unternommen, Updates mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Kunden durchzuführen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, den Zugriff auf die Dienstleistung während der Implementierung von Updates vorübergehend zu sperren. In diesen Fällen wird Acubiz den Kunden so lange wie möglich vorher benachrichtigen.

Wenn der Kunde sich gegen die Implementierung von zwei aufeinanderfolgenden Updates entscheidet, können nachfolgende Updates nur nach einer separaten Vereinbarung implementiert werden.

Acubiz strebt eine hohe Betriebsstabilität für die Dienstleistung an, garantiert diese jedoch nicht.

6. Datenverarbeitung in der Acubiz-Dienstleistung

Acubiz ist verantwortlich für das tägliche (Montag-Freitag) Abrufen elektronischer Transaktionen von Datenanbietern, das Hochladen solcher Transaktionen auf Servern und das kontinuierliche Laden der Transaktionen in die Einrichtung des Kunden der Acubiz-Dienstleistung, wenn sich der Kunde dafür entschieden hat. Acubiz ist nur für den Transport der Transaktionen und nicht für den Inhalt einzelner Datendateien verantwortlich. Der Kunde trägt alle Kosten, die mit der Korrektur fehlerhafter Datendateien durch Acubiz oder die Geschäftspartner des Kunden verbunden sind. Ebenso ist der Kunde für alle Kosten verantwortlich, die mit der Erstellung von EAN-Nummern und ähnlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den eigenen Lieferanten des Kunden verbunden sind.

Acubiz behält sich das Recht vor, die Daten des Kunden in anonymisierter Form zu nutzen, z. B. zu statistischen Zwecken oder zur Verbesserung des Benutzererlebnisses, und ansonsten in Bezug auf die Datenverarbeitungsvereinbarung als Teil der Vereinbarung.

7. Geltungsdauer und Beendigung des Vertrags

Die Vereinbarung wird wirksam, sobald sie von beiden Parteien unterzeichnet wurde, und besteht, bis sie beendet wird.

Die Vereinbarung kann gegenseitig mit einer schriftlichen Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats beendet werden. Eine Kündigungsmitteilung kann nicht früher als 12 Monate nach dem Stichtag und somit nicht früher als 18 Monate nach dem Geltungsdatum erfolgen.

Kündigung gemäß dem Data Act 

Wenn der Kunde gemäß den Bestimmungen des Data Act (EU 2023/2854) die Vereinbarung vor Ablauf einer vereinbarten Sperrfrist oder mit einer kürzeren Frist als in Abschnitt 7 angegeben beendet, hat Acubiz Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der vereinbarten Gebühren für den verbleibenden Zeitraum der Vereinbarung, vermindert um die Kosten, die Acubiz durch die vorzeitige Beendigung der Vereinbarung einspart.

8. Vertragsverletzung und Haftung

Acubiz haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für indirekte Verluste, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Umsatzverluste, Gewinnausfallschäden, Reputationsverluste, Marktpositionsverluste und Datenverluste seit der letzten Sicherung. Darüber hinaus ist die Gesamthaftung von Acubiz für Verluste des Kunden, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Acubiz zurückzuführen sind, auf einen Betrag begrenzt, der den Gesamtzahlungen des Kunden an Acubiz in den letzten 12 Monaten vor dem Ereignis entspricht, das zur Haftung führt, jedoch nicht mehr als DKK 250.000 insgesamt für alle Ereignisse, die während des betreffenden Zeitraums zur Haftung führen.

In allen Fällen und ungeachtet anderer Bestimmungen haftet Acubiz nicht für und der Kunde hat keine Ansprüche oder Rechtsbehelfe in Bezug auf Angelegenheiten, die sich aus (i) Änderungen des Service durch andere als Acubiz, (ii) die spezifische Nutzung des Service in Verbindung mit Software oder Hardware von Drittanbietern, (iii) Anpassungen gemäß den spezifischen Anforderungen des Kunden oder (iv) darauf, dass der Kunde nicht eine der beiden neuesten Versionen des Service nutzt, ergeben.

Falls eine Partei ihre Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei wesentlich verletzt und die nicht verletzende Partei die Vereinbarung beenden möchte, muss die nicht verletzende Partei die verletzende Partei schriftlich über die angebliche Verletzung und ihre Absicht, die Vereinbarung zu beenden, in Kenntnis setzen.

Die verletzende Partei hat 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung der nicht verletzenden Partei Zeit, die Verletzung angemessen zu beheben. Wenn eine angemessene Behebung vor Ablauf der Frist erfolgt, erlischt das Recht der nicht verletzenden Partei, die Verletzung in irgendeiner Weise geltend zu machen. Es wird klargestellt, dass die Nichtzahlung des Kunden, einschließlich der Insolvenz oder des Konkurses des Kunden, immer eine wesentliche Verletzung darstellt.

9. Höhere Gewalt

Weder Acubiz noch der Kunde haften füreinander für Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht hätten berücksichtigt werden sollen und die nicht hätten vermieden oder überwunden werden können, trotz angemessener Bemühungen. Solche Umstände werden als Höhere Gewalt bezeichnet.

Höhere Gewalt kann nur geltend gemacht werden, wenn die betreffende Partei die andere Partei innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eintritt des Ereignis der höheren Gewalt benachrichtigt hat.

Falls die Erfüllung der Vereinbarung aufgrund höherer Gewalt für mehr als 30 aufeinanderfolgende Tage unmöglich ist, ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Ankündigung zu beenden.

10. Sonstige Bedingungen

Referenzen

Acubiz ist berechtigt, den Kunden als Referenz in seinem Marketing zu verwenden.

Vertraulichkeit

Material, das zwischen den Parteien gemäß der Vereinbarung ausgetauscht wird, und Informationen über eine Partei, die der anderen Partei aufgrund der vertraglichen Beziehung zur Kenntnis kommen, unterliegen der Vertraulichkeit, soweit das Material oder die Informationen vernünftigerweise als vertraulich angenommen werden können ("Vertrauliche Informationen").

Die Parteien sind nicht berechtigt, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an Dritte offenzulegen, es sei denn, (I) die Offenlegung erfolgt an die eigenen Berater einer Partei, die sich unabhängig verpflichtet haben, die Informationen vertraulich zu behandeln; (II) die Offenlegung ist gerechtfertigt, weil die Informationen bereits öffentlich bekannt gemacht wurden, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung zurückzuführen ist; (III) die Informationen waren der anderen Partei bereits rechtmäßig bei Erhalt ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt; (IV) die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat; oder (V) die Informationen müssen einer gerichtlichen Entscheidung oder Anordnung einer Behörde entsprechend an Dritte weitergegeben werden.

Die Vertraulichkeit ist gegenseitig zeitlich unbegrenzt, unabhängig von einer möglichen Beendigung der Vereinbarung.

Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Arbeitnehmer die Geheimhaltungsverpflichtungen einhalten, die die Geheimhaltungsverpflichtungen ergänzen, die zwischen den Parteien gelten.

Die Parteien müssen sich gegenseitig das Material zurückgeben, das den Charakter vertraulicher Informationen hat, wenn die Vereinbarung endet. Ebenso löscht Acubiz auf Anfrage des Kunden gespeicherte Informationen des Kunden, soweit Acubiz nicht gesetzlich verpflichtet ist, die Informationen beizubehalten oder dies durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung erforderlich ist.

11. Mitteilungen

Sofern die vertragliche Grundlage schriftliche Mitteilungen erfordert, wird ein beglaubigtes Schreiben oder eine E-Mail an den Kunden oder Acubiz unter den in der Vereinbarung angegebenen Adressen verwendet. Andere Arten von Mitteilungen gelten nicht als "schriftliche Mitteilungen" gemäß der Vereinbarung.

12. Abtretbarkeit der Vereinbarung

Keine Partei darf ihre Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abtreten. Acubiz ist jedoch berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung (i) auf ein anderes Unternehmen in der Visma-Gruppe oder (ii) auf einen Dritten im Zusammenhang mit einer Übertragung des Geschäfts von Acubiz oder eines wesentlichen Teils davon zu übertragen.

13. Gerichtsbarkeit und anwendbares Recht

Die Vereinbarung unterliegt dänischem Recht. Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben können, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Streitigkeiten über die Gültigkeit oder Existenz der Vereinbarung und die die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, werden gemäß der jeweils geltenden Regeln des Dänischen Schiedsgerichts beigelegt. Die Verfahrenssprache ist Dänisch und der Ort der Schiedsgerichtsbarkeit ist Kopenhagen.