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Geschäftsreisen

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Was sind Geschäftsreisen?

Eine Geschäftsreise ist eine Reise, die für ein Unternehmen auf die eine oder andere Weise von Nutzen und Bedeutung ist.

Es handelt sich um eine Reise, die mehr als 24 Stunden dauert und bei der man so weit von zu Hause weg ist, dass man nicht zu Hause schlafen kann.

Geschäftsreisen, Mitarbeiterreisen, Betriebsausflüge, Geschäftsreisen - es gibt viele Bezeichnungen für Reisen, die Sie aus beruflichen Gründen unternehmen, aber unabhängig davon, wie Sie sie nennen, können viele Ausgaben anfallen, die Sie im Auge behalten müssen.

Mit Acubiz können Sie alle Ausgaben für Ihre Geschäftsreise automatisch verwalten

Eine Geschäftsreise kann z. B. eine Reise sein, bei der Sie zu einem Lieferanten reisen, um Materialien für Ihre nächste Bekleidungskollektion auszuwählen. Vielleicht müssen Sie bei einem ausländischen Lieferanten einzigartige Artikel für Ihr Geschäft aussuchen. Es kann sich aber auch um etwas ganz anderes handeln, das Sie für mehr als 24 Stunden von zu Hause wegführt und für das Wachstum Ihres Unternehmens von Bedeutung ist.

Regeln für Geschäftsreisen, die Sie kennen sollten

Unabhängig davon, ob Sie in ein EU-Land reisen oder Ihre Geschäftsreise in einem Land außerhalb der EU stattfindet, gibt es einige Regeln, die Sie beachten sollten. Sie finden sie im Folgenden.

Geschäftsreisen und Steuern - kennen Sie Ihre Freibeträge

Wenn Sie auf Ihrer Geschäftsreise Ausgaben für Lebensmittel, Taxis, Hotels oder andere notwendige Dinge haben, kann Ihr Arbeitgeber einen steuerfreien Reisekostenzuschuss zahlen. Der steuerfreie Reisekostenzuschuss wird auch als Zulage bezeichnet und wird nach bestimmten Sätzen steuerfrei gezahlt.

Die Tagessätze im Jahr 2023 sind wie folgt:

  • Unterkunft: 238 DKK
    Mahlzeiten und andere kleinere Notwendigkeiten für Mitarbeiter: 555 DKK
  • Mahlzeiten für touristische Chauffeure auf Geschäftsreisen in Dänemark: 75 DKK
  • Mahlzeiten für touristische Chauffeure auf Geschäftsreisen im Ausland: 150 DKK

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und eine Tasse Kaffee (oder andere Kleinigkeiten) auf Ihrer Reise nicht übernimmt und Sie keine Tagespauschale erhalten, können Sie stattdessen einen Reisekostenabzug geltend machen.

Erfahren Sie mehr über die steuerfreie Reisekostenpauschale und Reisekostenabzüge auf der Website von Skattestyrelsen (dänische Steuerbehörde)

Mehrwertsteuervorschriften für Ihre Geschäftsreise

Befinden Sie sich auf einer Geschäftsreise in Dänemark oder im Ausland? Das hat Auswirkungen auf die MwSt-Vorschriften.

Bei einer Geschäftsreise in Dänemark haben Sie Anspruch auf den vollen Vorsteuerabzug für Ausgaben für Hotelübernachtungen, während Sie für Restaurantausgaben Anspruch auf 25 % der Mehrwertsteuer haben.

Wenn Sie jedoch auf Ihrer Geschäftsreise im Ausland in einem Hotel übernachtet oder ein Restaurant besucht haben, müssen Sie die Mehrwertsteuer nach den in diesem Land geltenden Mehrwertsteuersätzen zahlen. Daher haben Sie keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug für Geschäftsreisen ins Ausland.

Sie können jedoch eine vollständige oder teilweise Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen, wenn die Vorschriften des betreffenden Landes dies zulassen. In diesem Fall können Sie sich die Mehrwertsteuer von dem Land erstatten lassen, in dem Sie Hotelaufenthalte oder ähnliche Ausgaben hatten.

Sie können Ihre ausländische Mehrwertsteuer bei Acubiz geltend machen und erstatten lassen

Möchten Sie mehr wissen?

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