Was ist das Mehrwertsteuerrecht?
Das Mehrwertsteuerrecht ist eine Reihe von Vorschriften, die von für Mehrwertsteuerzwecke registrierten dänischen Unternehmen eingehalten werden müssen. Mit anderen Worten: Es umfasst alle Bedingungen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer - von der Mehrwertsteuerschuld eines Unternehmens bis hin zur Art und Weise, wie es die Mehrwertsteuer abführt und ausweist.
Es ist daher wichtig zu verstehen, was die Mehrwertsteuer ist. Die Mehrwertsteuer ist gemeinhin als VAT bekannt. Es handelt sich um einen Steuerzuschlag, der auf den Preis von Waren oder Dienstleistungen aufgeschlagen wird.
Die staatliche Steuer beträgt zunächst 25 % des Warenpreises, kann aber auch 6 % und 12 % betragen. Dies hängt von der jeweiligen Ware oder Dienstleistung ab.
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Wann gilt das Mehrwertsteuerrecht für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie ein mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen sind, müssen Sie das Mehrwertsteuergesetz befolgen. Ihr Unternehmen muss für die Mehrwertsteuer registriert sein, wenn Sie einen Jahresumsatz von mehr als 50.000 DKK haben. Dies ist der Schwellenwert für die Mehrwertsteuer in Dänemark.
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass Ihr Umsatz (wie viel Sie verkaufen) und nicht Ihr Gewinn (wie viel Sie verdient haben) darüber entscheidet, ob Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen.
Wichtig ist auch, dass Sie mit der Registrierung für die Mehrwertsteuer nicht warten sollten, bis Sie die goldene Grenze von 50.000 DKK Jahresumsatz erreicht haben. Sie müssen Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten einen Umsatz von 50.000 DKK oder mehr erwarten.
Als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen müssen Sie 25 % auf Ihre Waren und Dienstleistungen erheben. Gleichzeitig können Sie aber auch die Mehrwertsteuer auf das, was Sie für Ihr Unternehmen kaufen, abziehen.
Mehrwertsteuerbefreiung und mehrwertsteuerfreie Dienstleistungen
Das Mehrwertsteuerrecht enthält auch Regeln für die Mehrwertsteuerbefreiung. Es gibt mehrwertsteuerfreie Unternehmen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind. Für diese Unternehmen gilt stattdessen eine Lohnsummensteuer. Die Lohnsummensteuer ist eine Steuer, die Unternehmen auferlegt wird, die von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistungen verkaufen.
Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen können sein:
- Ärzte
- Psychologen
- Zahnärzte
- Physiotherapeuten
- Bestattungsunternehmer
- Banken
Von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistungen können sein:
- Beerdigungen
- Flüge
- Zugfahrten
- Taxifahrten
- Wohltätigkeitsveranstaltungen
- Kulturelle Aktivitäten
Sie können jedoch ein von der Mehrwertsteuer befreites Unternehmen sein und dennoch mehrwertsteuerpflichtige Verkäufe tätigen. Das kann zum Beispiel ein Physiotherapeut sein, der umsatzsteuerfreie Behandlungen durchführt, aber umsatzsteuerpflichtige Trainingsgeräte verkauft.
Abrechnung der Mehrwertsteuer - wie rechnen Sie die Mehrwertsteuer ab?
Sie müssen Ihre Mehrwertsteuer mit Skattestyrelsen (dänische Steuerbehörde, früher SKAT) abrechnen. Um die Mehrwertsteuer abzurechnen, müssen Sie zunächst den Unterschied zwischen Einkaufs- und Verkaufsmehrwertsteuer in Ihrem Unternehmen verstehen.
Bei der Vorsteuer handelt es sich um die in den Käufen (alle eingehenden Waren) enthaltene Mehrwertsteuer, während die Ausgangssteuer die in den Verkäufen (alle ausgehenden Waren) enthaltene Mehrwertsteuer ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Werten gibt Aufschluss darüber, ob Sie einen Anspruch auf Mehrwertsteuer haben oder ob Sie dem Finanzamt Geld schulden.
Wenn die Mehrwertsteuer beim Kauf höher ist als beim Verkauf, zahlt Ihnen das Finanzamt die Differenz zwischen den beiden Beträgen. Ist die Situation hingegen umgekehrt, schulden Sie dem Finanzamt Geld.
Mehrwertsteuerabrechnung nach dem Mehrwertsteuergesetz
Als für die Mehrwertsteuer registriertes Unternehmen sind Sie verpflichtet, Ihre Mehrwertsteuer an die Steuerbehörde zu melden. Sie finden die Meldung unter TastSelv Erhverv.
Ihr Umsatz bestimmt, wie oft Sie Ihre Mehrwertsteuer melden müssen:
- Monatlich: Wenn Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Kronen hat, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer monatlich melden.
- Vierteljährlich: Wenn Ihr Umsatz zwischen 5-50 Millionen Kronen pro Jahr liegt, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer vierteljährlich melden. Neu gegründete Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer in den ersten anderthalb Jahren unabhängig von ihrem Umsatz vierteljährlich melden.
- Halbjährlich: Wenn Ihr Jahresumsatz zwischen 0 und 5 Millionen Kronen liegt, müssen Sie Ihre Mehrwertsteuer alle sechs Monate melden.
Es gibt Fristen, innerhalb derer Sie Ihre Umsatzsteuer melden müssen. Sie müssen sich rechtzeitig melden - sonst riskieren Sie ein Bußgeld. Einen Überblick über die Mehrwertsteuerfristen erhalten Sie bei der Steuerbehörde.
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