Das Arbeitszeitgesetz wurde geändert, was eine Reihe neuer Anforderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dänischen Betrieben bedeutet. Aber was besagt das neue Zeiterfassungsgesetz, und welche Anforderungen stellt es? Hier erfahren Sie alles, was Sie über das neue Gesetz wissen müssen.
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Am 23. Januar 2024 verabschiedete das dänische Parlament das Gesetz über die Arbeitszeiterfassung als Reaktion auf eine Richtlinie des Europäischen Gerichtshofs, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine obligatorische Erfassung der Arbeitszeiten durchzusetzen, um die Einhaltung der Vorschriften über die tägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen zu gewährleisten.
Der Grund für die obligatorische Registrierung ist mit anderen Worten der Schutz der Arbeitnehmer vor Regelverstößen und, was besonders wichtig ist, ihre Sicherheit und Gesundheit.
Das neue Arbeitszeitgesetz verpflichtet die Arbeitgeber zur Einführung eines Erfassungssystems, das die tägliche Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers anzeigt. Die Meldepflicht soll insbesondere die Einhaltung dieser drei Punkte sicherstellen:
Nach dem Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer im Durchschnitt von vier Monaten höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten. Dies soll eine ausreichende Erholung gewährleisten und Überarbeitung verhindern.
Das Arbeitszeitgesetz enthält Vorschriften für Pausen während des Arbeitstages. Je nach Länge des Arbeitstages, der Branche und des Arbeitsplatzes müssen während des Arbeitstages bestimmte Pausen eingelegt werden.
Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers muss so geplant werden, dass er innerhalb von 24 Stunden 11 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit hat. Der Arbeitnehmer hat einmal pro Woche Anspruch auf 35 zusammenhängende Stunden Ruhezeit.
Die Unternehmen müssen ein zuverlässiges, objektives und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einführen. Das System kann digital oder manuell sein. Die Einhaltung der Vorschriften muss regelmäßig überprüft werden; bei Nichteinhaltung der Vorschriften trägt der Arbeitgeber das Risiko.
Während des Arbeitsverhältnisses schreibt das Gesetz außerdem vor, dass die Zeiterfassung für jeden Arbeitnehmer zugänglich sein muss.
Gleichzeitig muss der Arbeitgeber die Informationen fünf Jahre lang nach Ablauf der voraussichtlichen Arbeitszeit sicher aufbewahren.
Die neuen Vorschriften über die Registrierungsanforderungen müssen auch in den GDPR-Verfahren aktualisiert werden.
Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeitregelungen mit den GDPR-Prozessen und den Datenschutzbestimmungen übereinstimmen. Dies bedeutet, dass die Privatsphäre der Arbeitnehmer geschützt werden muss.
Die 48-Stunden-Regel, die besagt, dass ein Arbeitnehmer innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden arbeiten darf.
Sie kann für bestimmte Arbeitnehmer überschritten werden, und zwar bis zu 60 Stunden pro Woche über vier Monate. Dies gilt für Beschäftigte, die gesellschaftlich wichtige Aufgaben wahrnehmen oder unter Tarif- oder Bereitschaftsverträge fallen. Für die Verlängerung der Arbeitszeit ist die Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.
Alle Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass es eine klare und kohärente Politik für die Zeiterfassung der Arbeitszeiten im Unternehmen gibt.
Die Politik sollte Folgendes umfassen:
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ein zuverlässiges System zur Erfassung der Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer einzuführen. Aber wie machen Sie das am besten? Hier sind vier Schritte für eine erfolgreiche Systemeinführung.
Entscheiden Sie, welches System Sie in Ihrem Unternehmen einführen wollen. Soll es so einfach wie möglich sein, und soll es manuell oder digital sein? Als Arbeitgeber wissen Sie am besten, was zu Ihrem Unternehmen passt. Versuchen Sie jedoch, langfristig zu denken, damit Sie das System nicht bald wieder ändern müssen.
Erstellen Sie gleichzeitig eine Richtlinie, damit klar ist, was das Unternehmen von den Mitarbeitern in Bezug auf die Zeiterfassung verlangt.
Wenn das Unternehmen ein neues Verwaltungsverfahren einführt, müssen die Informationen eindeutig sein. Unter anderem sollte klar sein, welche Anforderungen an die Zeiterfassung gestellt werden.
Planen Sie ausreichend Zeit für die Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter ein, wenn sie in der Verwendung des neuen Systems geschult werden müssen.
Wenn das System eine Weile im Einsatz ist, ist es sinnvoll zu überprüfen, ob es den Anforderungen entspricht, effizient arbeitet und im Alltag funktioniert.
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Viele sind sich vielleicht nicht sicher, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist sie der Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer zur Verfügung steht und seine Aufgaben wahrnimmt.
Zunächst einmal unterliegen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dänischen Unternehmen den neuen Anforderungen für die Zeiterfassung. Es gibt jedoch noch einige Ausnahmen.
Beachten Sie, dass Angestellte von Selbstständigen das Zeiterfassungsgesetz befolgen müssen, auch wenn der Selbstständige selbst die Regeln nicht befolgen muss.
Das neue Gesetz soll in erster Linie das Wohlergehen der Arbeitnehmer sicherstellen. Das neue Zeiterfassungsgesetz hat jedoch sowohl Vor- als auch Nachteile.
Es gibt keine eindeutige und endgültige Antwort auf die Frage, wann man ein Selbstplaner ist - und es erfordert immer eine spezifische Beurteilung im Einzelfall.
Es gibt jedoch zwei gemeinsame Nenner für Selbstschüler: