Informieren Sie sich über das neue Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz wurde geändert, was eine Reihe neuer Anforderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an dänischen Arbeitsplätzen mit sich bringt. Doch was sieht das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung vor, und welche Anforderungen werden damit gestellt? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die neue Gesetzgebung wissen müssen.
Hintergrund
Warum Änderungen am Arbeitszeitgesetz notwendig sind
Das Gesetz tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Am 23. Januar 2024 verabschiedete das dänische Parlament das Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeit als Reaktion auf eine Richtlinie des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, eine verbindliche Erfassung der Arbeitszeiten durchzusetzen, um die Einhaltung der Vorschriften zu täglicher Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen sicherzustellen.
Der Grund für die Registrierungspflicht besteht, mit anderen Worten, darin, den Schutz der Arbeitnehmer vor Regelverstößen zu gewährleisten und – was besonders wichtig ist – ihre Sicherheit und Gesundheit in den Mittelpunkt zu stellen.
Anforderungen gemäß dem neuen Arbeitszeitgesetz
Das neue Arbeitszeitgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Einführung eines Erfassungssystems, aus dem die täglichen Arbeitszeiten jedes einzelnen Arbeitnehmers hervorgehen. Die Erfassungspflicht soll insbesondere die Einhaltung der folgenden drei Punkte gewährleisten:
Ein Zeiterfassungssystem einführen
Unternehmen müssen ein zuverlässiges, objektives und leicht zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einführen. Das System kann digital oder manuell sein. Regelmäßige Konformitätsprüfungen sind erforderlich; das Risiko bei Nichteinhaltung trägt der Arbeitgeber.
Mitarbeiter müssen Zugriff auf die Registrierung haben
Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass jedem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Zugang zur Zeiterfassung gewährt werden muss.
Gleichzeitig muss der Arbeitgeber die Daten nach Ablauf der voraussichtlichen Beschäftigungsdauer fünf Jahre lang sicher aufbewahren.
Die DSGVO muss aktualisiert werden
Die neuen Vorschriften zu den Registrierungsanforderungen müssen ebenfalls in die DSGVO-Prozesse übernommen werden.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeitregelungen mit den DSGVO-Prozessen und den Datenschutzbestimmungen im Einklang stehen. Dies bedeutet, dass die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter geschützt werden müssen.
Abweichung von den Vorschriften zur wöchentlichen Arbeitszeit
Die 48-Stunden-Regel, wonach ein Arbeitnehmer im Durchschnitt eines Bezugszeitraums von vier Monaten nicht mehr als 48 Stunden arbeiten darf.
Für bestimmte Mitarbeiter kann diese Obergrenze überschritten werden, sodass über einen Zeitraum von vier Monaten bis zu 60 Stunden pro Woche zulässig sind. Dies gilt für Mitarbeiter, die systemrelevante Aufgaben wahrnehmen oder unter Tarifverträge oder Bereitschaftsvereinbarungen fallen. Für die Verlängerung der Arbeitszeit ist die Zustimmung des Mitarbeiters erforderlich.
Das Unternehmen muss über eine Richtlinie zur Zeiterfassung verfügen
Alle Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass es im Unternehmen klare und einheitliche Richtlinien für die Zeiterfassung der Arbeitszeiten gibt.
Die Richtlinie sollte Folgendes enthalten:
- Definition der Arbeitszeit
- Was muss erfasst werden (wann und wo)?
- Sanktionen und Kontrollmaßnahmen
Weitere wichtige Informationen
Was bedeutet die Verpflichtung zur Zeiterfassung?
Viele sind sich vielleicht nicht sicher, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist. Gemäß dem Arbeitszeitgesetz ist dies der Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer zur Verfügung steht und seine Aufgaben erfüllt.
Dazu gehören:
- Die gesamte tägliche Arbeitszeit muss erfasst werden – es gibt daher keine Vorgabe für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Arbeitstages.
- Die Mitarbeiter müssen lediglich Abweichungen von ihrer vereinbarten Gesamtarbeitszeit erfassen.
- Die Zeiterfassung muss über ein effizientes und zuverlässiges System verfügen. Das bedeutet, dass es schwieriger sein kann, sich an die täglichen Arbeitszeiten zu erinnern und die Zuverlässigkeit zu gewährleisten, wenn die Erfassung nur einmal im Monat oder noch seltener erfolgt.
Für wen gilt das neue Gesetz – und wer ist davon ausgenommen?
Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der dänischen Wirtschaft den neuen Anforderungen an die Zeiterfassung. Es gibt jedoch noch einige Ausnahmen.
Dazu gehören:
- Selbstständige
- Selbstplaner
- Verwaltungsleiter
Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter von Selbstständigen die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung einhalten müssen, auch wenn der Selbstständige selbst nicht an diese Vorschriften gebunden ist.
Vor- und Nachteile der Arbeitszeiterfassungspflicht
Das neue Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Allerdings hat das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung sowohl Vor- als auch Nachteile.
Vorteile
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Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Als Arbeitnehmer fällt es einem leichter, ein gutes und gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu wahren.
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Weniger Mitarbeiter mit Stress: Wenn die Arbeitszeiten genau erfasst werden, wird es schwieriger, über das hinaus zu arbeiten, was die eigene Gesundheit zulässt. Dies kann dazu beitragen, das Stressrisiko zu verringern.
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Transparenz: Der Zugriff auf genaue Arbeitszeitangaben sollte eine einfache Möglichkeit bieten, Unstimmigkeiten in Bezug auf Überstunden und andere Formen der Arbeit außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit zu vermeiden.
Nachteile
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Eingeschränkte Privatsphäre: Die akribische Erfassung der Anmeldezeiten könnte bei manchen Menschen das Gefühl hervorrufen, überwacht zu werden.
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Weniger Flexibilität bei der Arbeit: Durch die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeiten könnte es zu einer geringeren Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung und zu weniger Möglichkeiten für Remote-Arbeit kommen.
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Mehr Verwaltungsaufwand: Die neuen Anforderungen erfordern auch neue Gewohnheiten und vor allem mehr Verwaltungsaufwand.
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