Das neue Gesetz zur Zeiterfassung ist da!

Das neue Gesetz wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle Unternehmen sicherstellen, dass sie ein zugelassenes Zeiterfassungssystem eingeführt haben.
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Was Unternehmen vor dem 1. Juli 2024 wissen und tun müssen

Wir haben bereits viel über das neue Gesetz zur Zeiterfassung berichtet, das auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgeht. Das Urteil besagt, dass alle Arbeitnehmer in der EU das Recht auf eine Begrenzung der Arbeitszeit und auf Ruhezeiten haben. Seit dem Urteil, das 2019 gefällt wurde, haben wir mit Spannung darauf gewartet, welche Anforderungen das Gesetz mit sich bringen würde.

Am 23. Januar hat das dänische Folketing eine neue EU-Richtlinie verabschiedet, die auf das Urteil zurückgeht. Die Richtlinie besagt, dass Unternehmen wirksame, zuverlässige und zugängliche Systeme zur Zeiterfassung einführen müssen. Die Informationen über die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer müssen sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer fünf Jahre lang zugänglich sein.

Das neue Gesetz wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle Unternehmen sicherstellen, dass sie ein zugelassenes Zeiterfassungssystem eingeführt haben. Es bleibt den Unternehmen überlassen, welches System sie genau verwenden wollen, solange es die Anforderungen an Objektivität, Zuverlässigkeit und Zugänglichkeit erfüllt. Das System muss sicherstellen, dass die folgenden Regeln für Ruhezeiten und die Begrenzung der Wochenarbeitszeit eingehalten werden:

  • Es ist nicht erlaubt, mehr als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 4 Monaten zu arbeiten.
  • Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 11 Stunden zusammenhängende Ruhezeit pro Tag
  • Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens einen freien Tag pro Woche

Wir von Visma Acubiz können Sie dabei unterstützen, wie Sie als Unternehmen die neuen gesetzlichen Anforderungen bestmöglich erfüllen können. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

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